Lechwehr

14.08.2025 - Amtliche Bekanntmachung der Großen Kreisstadt Landsberg am Lech

Inkrafttreten des Bebauungsplans „Ost 1, 10. Änderung“

Der Landsberger Stadtrat hat in seiner Sitzung am 30. Juli 2025 den Bebauungsplan mit Grünordnung (Nr. 1119.1) „Ost 1, 10. Änderung“ gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen. Nach § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB tritt der Bebauungsplan mit Bekanntmachung durch Aushang an den offiziellen Amtstafeln der Stadt Landsberg am Lech am 18. August 2025 in Kraft. Der Bebauungsplan wird mit Begründung vom Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung an zu jedermanns Einsicht beim Bauordnungsamt der Stadt Landsberg am Lech, Katharinenstraße 1, Zimmer 1.23, 86899 Landsberg am Lech während der Dienststunden bereitgehalten. Außerhalb der allgemeinen Dienststunden können Termine zur Einsichtnahme vereinbart werden (Tel.: 0 81 91/1 28 - 2 40, E-Mail: claus.mueller[at]landsberg[dot]de). Auf Verlangen wird über den Inhalt des Bebauungsplans Auskunft gegeben. Der Bebauungsplan ist auch auf der Homepage der Stadt Landsberg am Lech unter https://www.landsberg.de/rathaus/bauen-wohnen/bebauungsplaene/stadtgebiet-landsberg-ost-und-altstadt/ zu finden. 

Örtliche Lage
Das gegenständliche Planungsgebiet mit einer Größe von ca. 5,01 ha befindet sich im Osten der Stadt Landsberg am Lech und umfasst die Flurstücke mit den Nummern 1420/10, 1420/11, 1420/25 und 1420/28, alle Gemarkung Landsberg am Lech. Nördlich grenzt der Quartierspark „Am Kornfeld“ (öffentliche Grünfläche) an den Änderungsbereich. Nordwestlich liegt das Agrarbildungszentrum. Westlicher Nachbar ist der städtische Bauhof. Östlich und südlich verläuft die Spitalfeldstraße. Südlich schließt sich ein Gewerbegebiet mit vereinzelter Wohnnutzung (Betriebsleiterwohnungen) an. Der Geltungsbereich selbst umfasst die Berufsschule mit Außenanlagen und Stellplätzen und ist weiträumig von Heckenstrukturen und Bäumen umgeben. 

Planungsinhalt
Das Landratsamt Landsberg am Lech beabsichtigt, ihre beruflichen Schulen an der der Spitalfeldstraße zu sanieren, entsprechend den Anforderungen als Ausbildungsstätte zu modernisieren und zu erweitern. Neben den baulichen Maßnahmen ist auch eine grundlegende Neugestaltung der Freiflächen geplant. Hierzu hat der Kreisausschuss am 18. Mai 2021 den entsprechenden Beschluss zur Generalsanierung und Erweiterung gefasst.

Hinweis gemäß § 44 Abs. 5 BauGB:
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche von durch Festsetzungen des Bebauungsplans oder seine Durchführung eintretenden Vermögensnachteilen, die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichnet sind, sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen bei nicht fristgerechter Geltendmachung wird hingewiesen. Der Entschädigungspflichtige kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt (§ 44 Abs.3 Satz 2 BauGB). Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird (§ 44 Abs. 4 BauGB).

Hinweis nach §§ 214 und 215 BauGB:
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens‑ und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der vorstehenden Satzung schriftlich gegenüber der Stadt Landsberg am Lech, Katharinenstraße 1, 86899 Landsberg am Lech unter Darlegung des die Verletzung oder den Mangel begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.


Landsberg am Lech, 14. August 2025
STADT LANDSBERG AM LECH

gez.
Doris Baumgartl
Oberbürgermeisterin