Lechwehr

19.01.2024 - Amtliche Bekanntmachung der Großen Kreisstadt Landsberg am Lech

Bebauungsplanentwurf mit Grünordnung „Pflegeschule“ einschließlich der 87. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Landsberg am Lech

Hier: Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB
)

Die Mitglieder des Landsberger Stadtrates haben in ihrer Sitzung am 11. November 2020 die Aufstellung des Bebauungsplans mit Grünordnung „Pflegeschule“ sowie die damit verbundene Einleitung zur 87. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan beschlossen. Die inzwischen gefertigten Bauleitplanentwürfe wurden vom Landsberger Stadtrat im Anschluss an die getroffenen Abwägungsbeschlüsse in der Sitzung am 22. November 2023 gebilligt und die Auslegung bzw. Einleitung der förmlichen Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB (Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung) beschlossen.

Geltungsbereich
Das gegenständliche Planungsgebiet ist ca. 0,4 ha groß und liegt westlich des Landsberger Klinikums. Es umfasst Teilflächen der Flurnummern 3716 und 3722/7, beide Gemarkung Landsberg am Lech. Aktuell werden die Grundstücke innerhalb des Geltungsbereichs landwirtschaftlich und im nordöstlichen Abschnitt als vorübergehender Containerstandort für das nördlich liegende „Kinderhaus an der Römerauterrasse“ genutzt. Die Container werden nach erfolgter Aufstockung des Kinderhauses ab 2024 entbehrlich.
Der Geltungsbereich wird im Norden vom Standort „Kinderhaus an der Römerauterrasse“, im Osten von der Bürgermeister-Dr.-Hartmann-Straße mit dem sich anschließenden Klinikum und im Süden sowie Westen von landwirtschaftlichen Flächen mit den Flur Nrn. 3715 und 3716, beide Gemarkung Landsberg am Lech, begrenzt.

Anlass und Ziel der Planung
Die Stadt Landsberg am Lech plant im nahen Umgriff des Klinikums Landsberg am Lech Baurecht für die Errichtung einer neuen Pflegeschule zu schaffen. Grund für die geplante Standortverlegung der Berufsfachschule ist der schlechte bauliche Zustand des aktuell als Pflegeschule genutzten Funktionsbaus sowie die geplante, zeitlich versetzte Errichtung eines medizinischen Versorgungszentrums am bisherigen Standort.
Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Stadt Landsberg am Lech aus dem Jahre 2001 ist das Plangebiet, welches im planungsrechtlichen Außenbereich nach § 35 BauGB liegt, als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Die aktuell bestehende planungsrechtliche Situation lässt die Umsetzung des Vorhabens nicht zu. Es ist daher die Durchführung eines Bebauungsplanverfahrens verbunden mit der 87. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Landsberg am Lech im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB erforderlich.

Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB wird von Montag, 22. Januar 2024 bis einschließlich Freitag, 23. Februar 2024 auf der Internetseite der Stadtverwaltung unter https://www.landsberg.de/rathaus/aktuelles/aktuelle-bebauungsplaene/ durchgeführt. Dabei stehen die Bauleitplanentwürfe mit den zeichnerischen und textlichen Teilen, den Begründungen, den Umweltberichten, einer artenschutzrechtlichen Relevanzprüfung und den nachstehend aufgeführten wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen zur Verfügung.

Ferner hängen vorgenannte Unterlagen im Auslegungszeitraum in der Stadtverwaltung Landsberg am Lech, Katharinenstraße 1, 86899 Landsberg am Lech, Erdgeschoss, Vorraum zum Bürgerbüro, an Ständerwänden während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Die gesamten Unterlagen liegen zusätzlich während der Dienststunden im Bauordnungsamt der Stadtverwaltung Landsberg am Lech, Katharinenstraße 1, 86899 Landsberg am Lech, 1. Obergeschoss, Zimmer 1.23, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Der Vorraum zum Bürgerbüro als auch der Auslegungsraum im Bauordnungsamt sind mit Hilfe eines Aufzuges behindertengerecht erreichbar.

Öffnungszeiten
Die Stadtverwaltung Landsberg am Lech ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr geöffnet. Der Zugang zu den Papierunterlagen ist nach vorheriger telefonischer oder elektronischer Terminvereinbarung unter der Nummer      0 81 91/ 1 28 - 2 40 bzw. per E-Mail unter claus.mueller[at]landsberg[dot]de auch außerhalb der offiziellen Öffnungszeiten möglich.

Wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen
Bestandteil der ausgelegten umweltbezogenen Unterlagen sind neben den Umweltberichten und der artenschutzrechtlichen Relevanzprüfung auch die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Fürstenfeldbruck, des Landratsamtes Landsberg am Lech als untere Naturschutz- und untere Bodenschutzbehörde, des Wasserwirtschaftsamtes Weilheim sowie der Regierung von Oberbayern als höhere Landesplanungsbehörde (§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB). Die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen enthalten u.a. die folgenden Arten umweltbezogener Informationen:

Schutzgut Tiere
Aufforderung zur Neuberechnung des naturschutzrechtlichen Ausgleichsbedarfs, der in Wertpunkten ausgedrückt wird.

Schutzgut Boden / Fläche
Aufforderung zum Nachweis flächen- und energiesparender Siedlungs- und Erschließungsformen unter Berücksichtigung der ortsspezifischen Gegebenheiten.
Informationen zu möglichen Einwirkungen durch Deponiegase, ausgehend von einer im Altlastenkataster für den Landkreis Landsberg am Lech erfassten und sich im Westen befindlichen ehemaligen Altdeponie. Negative Auswirkungen auf die Schutzgüter Boden-Mensch sind bei einem Heranrücken der Bebauung bis auf ca. 65 m nicht auszuschließen.

Schutzgut Wasser 
Informationen, wonach über Altlasten kein gesammeltes Niederschlagswasser versickert werden darf.

Schutzgut Mensch
Hinweise, wonach mit Lärm- und Geruchsemissionen aus der landwirtschaftlichen Bearbeitung angrenzender Flächen zu rechnen ist.

Stellungnahmen während der Auslegung
Während der vorgenannten Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen zu den Bauleitplanverfahren abgeben. Diese können zum Beispiel schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Darüber hinaus können die Stellungnahmen auch per Post (Stadt Landsberg am Lech, Bauordnungsamt, Katharinenstraße 1, 86899 Landsberg am Lech) oder elektronisch (claus.mueller[at]landsberg[dot]de) eingereicht werden. Bei einer Aufnahme zur Niederschrift wird um vorherige telefonische oder elektronische Terminvereinbarung unter der Nummer 0 81 91/1 28-2 40 bzw. per E-Mail unter claus.mueller[at]landsberg[dot]de gebeten. Alle Stellungnahmen werden nach Auswertung und Überprüfung dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt (Abwägung). Der Stadtrat entscheidet, ob die Äußerung zu einer Änderung oder Ergänzung der Bauleitpläne führt.

Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Landsberg am Lech deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitpläne nicht von Bedeutung ist (§ 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 5 Satz 1 BauGB).

Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung i.V.m. § 3 BauGB und dem Bay. Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen können aus dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ entnommen werden, welches öffentlich ausgehängt wird.


Landsberg am Lech,.16. Januar 2024
STADT LANDSBERG AM LECH

Doris Baumgartl
Oberbürgermeisterin