Lechwehr

19.12.2023 - Amtliche Bekanntmachung der Großen Kreisstadt Landsberg am Lech

Satzung der Stadt Landsberg am Lech über die Benutzung der öffentlichen Festplätze (Festplatzsatzung)

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 13.12.2023 die Satzung der Stadt Landsberg am Lech über die Benutzung der öffentlichen Festplätze (Festplatzsatzung) beschlossen. Die Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Gemäß Art. 26 Abs. 2 der Gemeindeordnung für den freistaat Bayern (GO) in Verbindung mit § 37 der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Landsberg am Lech wird die Satzung der Stadt Landsberg am Lech über die Benutzung der öffentlichen Festplätze (Festplatzsatzung) in der Zeit vom 22.12.2023 bis zum 26.01.2024 in der Stadtverwaltung (Am Englischen Garten 2, 1. Stock, Zimmer Nr. 1.01), während der übrigen Geschäftszeiten, zur Einsichtnahme niedergelegt.

Die Satzung kann im Übrigen auf der Homepage der Stadt Landsberg am Lech - www.landsberg.de - eingesehen werden.

Landsberg am Lech, 14.12.2023
Doris Baumgartl
Oberbürgermeisterin