03.08.2026 - Amtliche Bekanntmachung der Großen Kreisstadt Landsberg am Lech
Erstmalige Verlängerung der Satzung der Stadt Landsberg am Lech über die Veränderungssperre im Bereich des in Aufstellung befindlichen sektoralen Bebauungsplans „Am Ziegelanger, Johann-Schmidt-Straße – Teil A“ (Nr. 1540)
Der Stadtrat der Stadt Landsberg am Lech hat in seiner Sitzung am 24. Juli 2024 zur Sicherung der Planung für den Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans „Am Ziegelanger, Johann-Schmidt-Straße – Teil A“ eine Veränderungssperre nach den §§ 14 ff. Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen. Die damit verbundene Bekanntmachung erfolgte durch Anschlag an den offiziellen Amtstafeln der Stadt Landsberg am Lech am 05. August 2024. Sie hat den Inhalt, dass
- Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden dürfen;
- erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden dürfen.
Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden. Die Entscheidung über Ausnahmen trifft die Baugenehmigungsbehörde in Abstimmung mit dem Landsberger Stadtrat.
Plangebiet
Das zu überplanende ca. 3.800 m² große Gebiet befindet sich im Landsberger Osten zwischen Wohnnutzungen und gewerblichen Nutzungen. Im Norden grenzt das Areal an die Straße Am Ziegelanger und im Westen an die Johann-Schmidt-Straße an. Beide Straßenzüge sind von Wohnbebauung geprägt. Im Osten und Süden befindet sich ein faktisches Gewerbegebiet.
Anlass der Planung
Die Nachfrage nach preisgebundenen bzw. gefördertem Wohnraum übersteigt das Angebot um ein Vielfaches. Mit dem sektoralen Bebauungsplan soll dem angespannten Wohnungsmarkt im Stadtgebiet und der Versorgung mit bezahlbarem, das heißt vor allem durch geförderten Wohnraum, Rechnung getragen werden.
Ziele der Planung
Mit der Aufstellung eines sektoralen Bebauungsplans zur Wohnraumversorgung (§ 9 Abs. 2d BauGB) werden die nachfolgenden Ziele verfolgt.
- Entwicklung eines zeitgemäßen und nachhaltigen Wohnquartiers mit 2 – 4 geschossiger Bebauung gestaffelt in Fortführung der Wohnanlage an der Johann-Schmidt-Straße.
- Schaffung von Wohnungen zur Deckung des Wohnbedarfs von Bevölkerungsgruppen mit besonderen Wohnraumversorgungsproblemen. Dabei ist ein Anteil von mindestens 50% aller Wohnungen als geförderter Wohnungsbau mit Miet- und Belegungsbindung umzusetzen.
- Flächensparende verkehrliche Erschließung des Planungsgebietes und der angrenzenden Gebiete.
- Erhalt der ortsbildprägenden Bäume entlang der Johann-Schmidt-Straße.
- Weiterführung der grünen Vorgartenzone.
- Entwicklung eines nachhaltigen energieautarken Quartiers durch Ausschluss fossiler Energiequellen und Ausschluss einer Tiefgarage durch Bau einer Hochgarage.
- Schaffung ausreichender Retentionsräume für Niederschlagsentwässerung.
Die in diesem Zusammenhang erlassene Veränderungssperre nach § 14 BauGB Abs. 1 BauGB trägt dazu bei, Vorhaben und Veränderungen an Grundstücken die der gemeindlichen Planung zuwiderlaufen, zu verhindern. Sie ist Ausfluss der städtischen Planungshoheit. Da das Bebauungsplanverfahren noch nicht abgeschlossen werden konnte, muss die am 04. August 2026 ablaufende Veränderungssperre um ein Jahr verlängert werden. In seiner Sitzung am 15. Juli 2026 hat daher der Landsberger Stadtrat die Satzung zur erstmaligen Verlängerung der Veränderungssperre im Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans „Am Ziegelanger, Johann-Schmidt-Straße – Teil A“ um ein Jahr beschlossen (§ 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB).
Die Verlängerung der Veränderungssperre tritt am Tag ihrer Bekanntmachung durch Aushang an den offiziellen Amtstafeln der Stadt Landsberg am Lech (Kernstadt, Ellighofen, Erpfting, Pitzling, Reisch) in Kraft (03. August 2026). Sie tritt außer Kraft, sobald und soweit der Bebauungsplan für das tangierte Gebiet rechtsverbindlich geworden ist (§ 17 Abs. 5 BauGB), spätestens jedoch mit Ablauf der Jahresfrist nach § 17 Abs. 1 Sätze 1 und 3 BauGB (vom Tag der Bekanntmachung gerechnet).
Niederlegung
Die Satzung, einschließlich der Grundstückskarte, ist im Rechtsamt der Stadt Landsberg am Lech, Katharinenstraße 1, 2. OG, Zimmer Nr. 2.11, niedergelegt (§ 37 Abs. 1 Geschäftsordnung 2020 – 2026 für den Stadtrat der Großen Kreisstadt Landsberg am Lech -GO-). Sie kann während der Dienststunden eingesehen werden. Über den Inhalt der Satzung wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Gemäß § 37 Abs. 2 GO ist die Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre auch auf der Internetseite der Stadt Landsberg am Lech unter folgender Adresse zu finden: https://www.landsberg.de/rathaus/stadtverwaltung/stadtrecht-online/bauwesen-werbung-planung/.
Der Bekanntmachungstext ist auf der Internetseite der Stadt Landsberg am Lech unter folgender Adresse zu finden: https://www.landsberg.de/rathaus/aktuelles/amtliche-bekanntmachungen/.
Öffnungszeiten der Verwaltung
Die Stadtverwaltung Landsberg am Lech ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr geöffnet. Der Zugang zu der Papierunterlage ist nach vorheriger telefonischer oder elektronischer Terminvereinbarung unter der Nr. 0 81 91/ 1 28 – 2 15 bzw. per E-Mail unter bauamt@landsberg.de auch außerhalb der offiziellen Öffnungszeiten möglich.
Hinweis nach § 18 Abs. 3 BauGB:
Dauert die Veränderungssperre länger als 4 Jahre über den Zeitpunkt ihres Beginns oder der ersten Zurückstellung des Baugesuchs nach § 15 Abs. 1 BauGB hinaus, ist den Betroffenen für dadurch entstandene Vermögensnachteile eine angemessene Entschädigung in Geld zu leisten (§ 18 Abs. 1 BauGB). Der Entschädigungsberechtigte kann die Entschädigung verlangen, wenn die im vorangegangenen Satz bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei der Stadt Landsberg am Lech, Katharinenstraße 1, 86899 Landsberg am Lech, beantragt (§ 18 Abs. 2 Sätze 2 und 3 BauGB).
Landsberg am Lech, 20. Juli 2026
STADT LANDSBERG AM LECH
gez.
Doris Baumgartl
Oberbürgermeisterin
