Lechwehr

20.08.2024 - Amtliche Bekanntmachung der Großen Kreisstadt Landsberg am Lech

Bebauungsplan mit integrierter Grünordnungsplanung „Technologiepark Lechrain“ einschließlich der 54. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Landsberg am Lech;
Wiederholung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB
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Die Mitglieder des Landsberger Stadtrates haben in ihrer Sitzung am 31. Juli 2013 die Aufstellung des Bebauungsplans mit integrierter Grünordnungsplanung „Technologiepark Lechrain“ sowie die damit verbundene Einleitung zur 54. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen. In der Sitzung des Stadtrates am 11. Februar 2015 wurde der Billigungs- und Auslegungsbeschluss gefasst. Vorausgegangen waren die frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (in der Zeit vom 22. August 2014 bis einschließlich 22. September 2014) gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs.1 BauGB auf Grundlage des Bebauungsplanvorentwurfes mit Stand vom 12. August 2014. Aufgrund der langen Zeitspanne hat der Landsberger Stadtrat in seiner Sitzung am 13. Dezember 2023 die Verwaltung beauftragt, die frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu wiederholen.

Aufstellungsbeschluss
Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan mit Grünordnung „Technologiepark   Lechrain“ sowie der Beschluss zur 54. Änderung des Flächennutzungsplans wurden bereits im Landsberger Tagblatt, Ausgabe vom 14. August 2014, gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekanntgemacht.

Geltungsbereich
Das Plangebiet befindet sich ca. 4 km südlich von Landsberg am Lech, östlich der Bundesstraße B 17 und westlich des Lechs im Bereich der im Jahre 2001 aufgelösten Lechrain-Kaserne, die durch Bauleitplanung bereits zum Gewerbegebiet entwickelt wurde. Im Westen befindet sich neben Landwirtschafts- und Waldflächen auch ein Solarpark. Südlich grenzen Flächen des bislang militärisch genutzten Standortübungsplatzes an. Im Norden schließt das Plangebiet mit dem 3C-Ring (Zufahrt zum Gewerbegebiet) ab. Im Norden und Osten befinden sich landwirtschaftlich genutzte Flächen mit vereinzelten mehr oder weniger großen Waldbeständen. Das Plangebiet liegt außerdem inselartig zwischen umgrenzenden ausgewiesenen Schutzgebieten (darunter LSG „Lechtal-Süd“, FFH-Gebiet „Lech zwischen Hirschau und Landsberg mit Auen und Leiten“ und dem EU-Vogelschutzgebiet „Mittleres Lechtal“). Der Änderungsbereich hat eine Größe von ca. 38,58 ha.

Planungsanlass:
Ein im Gewerbepark Lechrain seit Jahren erfolgreich angesiedeltes Carbon verarbeitendes Unternehmen möchte am Standort expandieren. Das Unternehmen beabsichtigt neben der Errichtung eines repräsentativen Firmensitzes und eines neuen Gebäudes für die Produktion und Verwaltung durch die Schaffung sozialer Einrichtungen (Kindertagesstätte), gesundheiticher Bereiche (Sportanlagen), ergänzender Versorgungseinrichtungen (Gastronomie) und einem temporären Wohnen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonal sowie für Mitarbeiter und Gäste die Idee eines modernen und wettbewerbsfähigen Technologieparks umzusetzen. Über den bisher bestehenden Bebauungsplan „Gewerbepark Lechrain“ kann diese Zukunftsperspektive nur eingeschränkt umgesetzt werden. Daher hat der Stadtrat der Stadt Landsberg am Lech die Einleitung eines Verfahrens zur Neuaufstellung des Bebauungsplans „Technologiezentrum Lechrain“ beschlossen, der zum einen den bisher bestehenden Bebauungsplan „Gewerbepark Lechrain“ sowie dessen 1. Änderung ersetzt und zum anderen Flächen im Westen, Süden und Osten für die Erweiterung in die Bauleitplanung einbezieht.

Planungsziele
Ausweisung eines Sondergebietes „Technologiepark Lechrain“ mit betriebsspezifischer   Nutzungskonzeption;
Erweiterung des Geltungsbereichs um randliche Flächen, einschließlich Sportplatz;
Neuregelung der für den Betrieb notwendigen Erschließung;
Neuausweisung eines Baufensters im südlichen Teil des Geltungsbereichs.

Planungsrechtliche Voraussetzungen
Der Standort ist im derzeit rechtsgültigen Flächennutzungsplan der Stadt Landsberg am Lech vorwiegend als Gewerbegebiet, im Westen als Grünfläche und im Süden sowie ein schmaler Streifen im Osten als Wald- oder Landwirtschaftsfläche dargestellt. Nachdem Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden müssen, wird im Plangebiet eine Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich (54. Änderung), die zusammen mit der Neuaufstellung des Bebauungsplans im Parallelverfahren erfolgt. Dazu wird im Flächennutzungsplan ein Sondergebiet „Technologiepark Lechrain“ gemäß § 11 Baunutzungsverordnung mit dem Nutzungsschwerpunkt „Entwicklung neuer Technologien und Produktion“ sowie ergänzenden Nutzungen, die im funktionalen und räumlichen Zusammenhang mit der Hauptnutzung stehen, dargestellt.

Wiederholung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Die (erneute) frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB wird von Mittwoch, 21. August 2024 bis einschließlich Montag, 30. September 2024, auf der Internetseite der Stadtverwaltung Landsberg am Lech unter https://www.landsberg.de/rathaus/aktuelles/aktuelle-bebauungsplaene/ durchgeführt. Nachfolge Unterlagen stehen zur Verfügung:

  • Bebauungsplanvorentwurf (zeichnerischer und textlicher Teil),
  • Begründung zum Bebauungsplanvorentwurf mit Umweltbericht und Angaben zum Wall,
  • Flächennutzungsplanvorentwurf (zeichnerischer und textlicher Teil)
  • Begründung zum Flächennutzungsplanvorentwurf mit Umweltbericht;
  • spezielle artenschutzrechtliche Prüfung –saP- (Stand: 30.11.2015, geändert 13.12.2023);
  • FFH-Verträglichkeitsprüfung (Stand: 30.11.2015, geändert 13.12.2023);
  • Baumbestandsplan (Stand: 27.07.2022) und Lageplan (Stand: 27.07.2023);
  • Faunistische Bestandserfassung (Stand:10.01.2014);
  • Naturschutzfachliches Gutachten - Vegetationskartierung (Stand: 11.07.2013);
  • Notiz zu Lichtimmissionen im bewohnten Umfeld (Stand: 17.11.2015);
  • Lageplan Entwässerungskonzept (Stand: 26.01.2015);
  • Kurzerläuterung Entwässerungskonzept (Stand: 02.09.2015);
  • Stellungnahme zur Luftreinhaltung (Stand: 26.01.2015);
  • Schalltechnische Verträglichkeitsuntersuchung (Stand: 23.11.2015).

Die Unterlagen werden auch über das zentrale Internetprotal des Landes Bayern unter www.bauleitplanung.bayern.de zugänglich gemacht (§ 3 Abs. 2 Satz 5 BauGB).

Ferner hängen vorgenannte Unterlagen im Auslegungszeitraum in der Stadtverwaltung Landsberg am Lech, Katharinenstraße 1, 86899 Landsberg am Lech, Erdgeschoss, Vorraum zum Bürgerbüro, an Ständerwänden während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Die gesamten Unterlagen liegen zusätzlich während der Dienststunden im Bauordnungsamt der Stadtverwaltung Landsberg am Lech, Katharinenstraße 1, 86899 Landsberg am Lech, 1. Obergeschoss, Zimmer 1.23, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Der Vorraum zum Bürgerbüro als auch der Auslegungsraum im Bauordnungsamt sind mit Hilfe eines Aufzuges behindertengerecht erreichbar.

Öffnungszeiten
Die Stadtverwaltung Landsberg am Lech ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr geöffnet. Der Zugang zu den Papierunterlagen ist nach vorheriger telefonischer (Telefon: 0 81 91/1 28-2 40) oder elektronischer Terminvereinbarung (E-Mail: claus.mueller[at]landsberg[dot]de) auch außerhalb der offiziellen Öffnungszeiten möglich.

Während der vorgenannten Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen zu den Bauleitplanverfahren abgeben. Diese können zum Beispiel schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Darüber hinaus können die Stellungnahmen auch per Post (Stadt Landsberg am Lech, Bauordnungsamt, Katharinenstraße 1, 86899 Landsberg am Lech) oder als E-Mail (claus.mueller[at]landsberg[dot]de) eingereicht werden. Alle Stellungnahmen werden nach Auswertung und Überprüfung dem zuständigen Gremium zur Entscheidung vorgelegt (Abwägung).

Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) Datenschutzgrundverordnung i.V.m. § 3 BauGB und dem Bayerischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen können aus dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ entnommen werden, welches öffentlich ausgehängt wird.


Landsberg am Lech, 19. August 2024
STADT LANDSBERG AM LECH

gez.
Doris Baumgartl, Oberbürgermeisterin