Lechwehr

20.09.2024 - Amtliche Bekanntmachung der Großen Kreisstadt

Vollzug der Wassergesetze

Ableiten von Grundwasser aus der Quelle 1 Kaufering auf den Grundstücken Flur-Nrn. 1419, 1423, 1424, 1425, 1440, 1441, 1447, 1447/1 und 1939, alle Gemarkung Kaufering, Marktgemeinde Kaufering, Landkreis Landsberg am Lech
Hier: Bekanntmachung der wasserrechtlichen Bewilligung


Das Landratsamt Landsberg am Lech – Wasserrecht - hat mit Bescheid vom 12. September 2024 der Marktgemeinde Kaufering die wasserrechtliche Bewilligung gemäß §§ 10 und 14 Wasserhaushaltsgesetz für das Ableiten von Grundwasser aus der Quelle 1 Kaufering auf den Grundstücken Flur-Nrn. 1419, 1423, 1424, 1425, 1440, 1441, 1447, 1447/1 und 1939, alle Gemarkung Kaufering, für die öffentliche Wasserversorgung des Marktes Kaufering erteilt.

Der Bescheid liegt in der Zeit vom 23. September 2024 bis einschließlich 07. Oktober 2024 während der allgemeinen Dienststunden in der Stadtverwaltung Landsberg am Lech, Bauordnungsamt, Katharinenstraße 1, 86899 Landsberg am Lech, 1. Obergeschoss, Zimmer 1.23, zur Einsicht aus.

Die Stadtverwaltung Landsberg am Lech ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr geöffnet. Der Zugang zu den Papierunterlagen ist nach vorheriger telefonischer oder elektronischer Terminvereinbarung unter der Nummer 0 81 91/ 1 28 – 2 40 bzw. per E-Mail unter claus.mueller[at]landsberg[dot]de auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich.

Mit dem Ende der Frist gilt der Bescheid gegenüber den Betroffenen als zugestellt (Art. 69 Satz 2 Bayerisches Wassergesetz, Art. 74 Abs. 4 Satz 3 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz).


Landsberg am Lech, 20. September 2024
STADT LANDSBERG AM LECH

Doris Baumgartl
Oberbürgermeisterin