20.11.2024 - Amtliche Bekanntmachung der Großen Kreisstadt Landsberg am Lech
Festsetzung der Grundsteuerhebesätze ab dem Kalenderjahr 2025,
Neufassung der Grundsteuerhebesatzsatzung der Großen Kreisstadt Landsberg am Lech
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 16.10.2024 die Änderung der Grundsteuerhebesätze und die Neufassung der Grundsteuerhebesatzsatzung für den Stadtrat der Großen Kreisstadt Landsberg am Lech beschlossen.
Die Hebesätze betragen ab dem Haushaltsjahr 2025 und folgende Jahre für die
Grundsteuer A 310 v.H.
Grundsteuer B 390 v. H.
Die Neufassung der Grundsteuerhebesatzung tritt einen Tag nach der Bekanntgabe in Kraft.
Gemäß Art. 26 Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern {GO} i .V. mit § 37 der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Landsberg am Lech wird die Grundsteuerhebesatzsatzung ab dem 11.11.2024 drei Wochen in der Stadtverwaltung (Katharinenstraße 1 in 86899 Landsberg am Lech, Zimmer 0.15) zur Einsichtnahme niedergelegt.
Die Grundsteuerhebesatzsatzung kann im Übrigen auf der Homepage der Stadt Landsberg am Lech -www.landsberg.de - eingesehen werden.
Landsberg am Lech, 07.11.2024
Doris BaumgartI
Oberbürgermeisterin