Lechwehr

20.12.2022 - Amtliche Bekanntmachung der Großen Kreisstadt Landsberg am Lech

Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Stadt Landsberg am Lech in der Fassung der 2. Änderung vom 07.12.2022

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 07. Dezember 2022 die „Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Stadt Landsberg am Lech in der Fassung der 2. Änderung vom 07.12.2022“ beschlossen.

Die Satzung tritt zum 01. Januar 2023 in Kraft.

Gemäß Art. 26 Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern erfolgt die öffentliche Auslegung der oben genannten Satzung im Verwaltungsgebäude Katharinenstraße 1, Zimmer 1.12 (1. Stock) in der Zeit vom 21.12.2022 bis 21.01.2023 während der allgemeinen Geschäftsstunden.


Landsberg am Lech, den 20.12.2022
Stadt Landsberg am Lech 

Doris Baumgartl
Oberbürgermeisterin