Lechwehr

21.07.2026 - Amtliche Bekanntmachung der Großen Kreisstadt Landsberg am Lech

Änderung und Neufassung der Hauptsatzung
(Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts)

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 15.07.2026 die Änderung und Neufassung der Hauptsatzung (Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts) beschlossen.

Diese Satzung tritt am 01.08.2026 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung vom 21.05.2026 außer Kraft.

Gemäß Art. 26 Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) i. V. mit § 37 der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Landsberg am Lech wird die Hauptsatzung in der Zeit vom 16.07.2026 bis zum 31.08.2026 in der Stadtverwaltung (Katharinenstraße 1 in 86899 Landsberg am Lech, Zimmer 2.11) zur Einsichtnahme niedergelegt.

Die Hauptsatzung kann im Übrigen auf der Homepage der Stadt Landsberg am Lech – www.landsberg.de – eingesehen werden.

Landsberg am Lech, den 16.07.2026

Stadt Landsberg am Lech

Doris Baumgartl
Oberbürgermeisterin