Lechwehr

21.08.2023 - Amtliche Bekanntmachung der Großen Kreisstadt Landsberg am Lech

Bebauungsplan mit Grünordnung „Pflegeschule“ einschließlich der 87. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Landsberg am Lech;
- frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB
)
- Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB

Die Mitglieder des Landsberger Stadtrates haben in ihrer Sitzung am 11. November 2020 die Aufstellung des Bebauungsplans mit Grünordnung „Klinikum, Bürgermeister-Dr.-Hartmann-Straße“ sowie die damit verbundene Einleitung zur 81. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen. Der damalige Aufstellungsbeschluss beinhaltete das gesamte, westlich der Bürgermeister-Dr.-Hartmann-Straße gelegene Erweiterungsareal für das Klinikum, welches neu entwickelt werden sollte. Da die Pflegeschule zeitlich dringender ist, wurde nunmehr der Bebauungsplanbereich “Pflegeschule“ und die damit verbundene 87. Änderung des Flächennutzungsplans herausgelöst und vorgezogen.

Aufstellungsbeschluss
Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan mit Grünordnung „Pflegeschule“ sowie der Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans werden hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Geltungsbereich
Das gegenständliche Planungsgebiet ist ca. 0,4 ha groß und liegt westlich des Landsberger Klinikums. Es umfasst Teilflächen der Flurnummern 3716 und 3722/7, beide Gemarkung Landsberg am Lech. Aktuell wird der Geltungsbereich landwirtschaftlich und im nordöstlichen Abschnitt als vorübergehender Containerstandort (bis Herbst 2023) für das nördlich liegende „Kinderhaus an der Römerauterrasse“ genutzt. Die Container werden nach erfolgter Aufstockung des Kinderhauses um ein Geschoss ab 2024 entbehrlich.

Der Geltungsbereich wird im Norden vom Standort „Kinderhaus an der Römerauterrasse“, im Osten von der Bürgermeister-Dr.-Hartmann-Straße mit dem sich anschließenden Klinikum und im Süden sowie Westen von landwirtschaftlichen Flächen mit den Flur Nrn. 3715 und 3716, beide Gemarkung Landsberg am Lech, begrenzt. Der genaue Umgriff der Bauleitpläne ist aus dem beigefügten Lageplan zu entnehmen, der Bestandteil der Bekanntmachung ist.

Anlass und Ziel der Planung
Die Stadt Landsberg am Lech plant im nahen Umgriff des Klinikums Landsberg am Lech Baurecht für die Errichtung einer neuen Pflegeschule zu schaffen. Grund für die geplante Standortverlegung der Berufsfachschule ist der schlechte bauliche Zustand des aktuellen als Pflegeschule genutzten Funktionsbaus sowie die geplante, zeitlich versetzte Errichtung eines medizinischen Versorgungszentrums am bisherigen Standort.

Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Stadt Landsberg am Lech aus dem Jahre 2001 ist das Plangebiet, welches im planungsrechtlichen Außenbereich nach § 35 BauGB liegt, als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Die aktuell bestehende planungsrechtliche Situation lässt die Umsetzung des Vorhabens nicht zu. Es ist daher die Durchführung eines Bebauungsplanverfahrens verbunden mit der 87. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Landsberg am Lech im Regelverfahren erforderlich.

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB hängen vorgenannte Bauleitplanvorentwürfe mit den zeichnerischen und textlichen Teilen, den Begründungen, den Umweltberichten in der Zeit vom 30. August 2023 bis einschließlich 04. Oktober 2023 in der Stadtverwaltung Landsberg am Lech, Katharinenstraße 1, 86899 Landsberg am Lech, Erdgeschoss, im Vorraum zum Bürgerbüro, an Ständerwänden, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Die gesamten Unterlagen liegen ferner in diesem Zeitraum während der Dienststunden im Bauordnungsamt der Stadtverwaltung Landsberg am Lech, Katharinenstraße 1, 86899 Landsberg am Lech, 1. Obergeschoss, Zimmer 1.23, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Der Vorraum zum Bürgerbüro als auch der Auslegungsraum im Bauordnungsamt sind mit Hilfe eines Aufzuges behindertengerecht erreichbar.

Die Stadtverwaltung Landsberg am Lech ist aktuell an den Nachmittagen für den Publikumsverkehr geschlossen, was Auswirkungen auf die vorgeschriebene Abwicklung der Öffentlichkeitsbeteiligung hat. Die Unterlagen zu den beiden Bauleitplanverfahren sind daher auf der Grundlage von § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 1 Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie i.V.m. § 27a Verwaltungsverfahrensgesetz auch auf der Internetseite der Stadt Landsberg am Lech unter folgender Adresse zu finden: https://www.landsberg.de/rathaus/aktuelles/aktuelle-bebauungsplaene/

Der Zugang zu den Papierunterlagen ist auch nach vorheriger telefonischer oder elektronischer Terminvereinbarung unter der Nummer 0 81 91/ 1 28 - 2 40 bzw. per E-Mail unter claus.mueller[at]landsberg[dot]de möglich.

Während der vorgenannten Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen zu den Bauleitplanverfahren abgeben. Diese können zum Beispiel schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Darüber hinaus können die Stellungnahmen auch per Post (Stadt Landsberg am Lech, Bauordnungsamt, Katharinenstraße 1, 86899 Landsberg am Lech) oder als E-Mail (claus.mueller[at]landsberg[dot]de) eingereicht werden. Bei der Aufnahme einer Stellungnahme zur Niederschrift wird um vorherige telefonische oder elektronische Terminvereinbarung unter der Nummer 0 81 91/1 28-2 40 bzw. per E-Mail unter claus.mueller[at]landsberg[dot]de gebeten. Alle Stellungnahmen werden nach Auswertung und Überprüfung dem zuständigen Gremium zur Entscheidung vorgelegt (Abwägung).

Landsberg am Lech, 21. August 2023
STADT LANDSBERG AM LECH

Doris Baumgartl
Oberbürgermeisterin