Lechwehr

17.06.2026 - Amtliche Bekanntmachung der Großen Kreisstadt Landsberg am Lech

Bebauungsplan mit Grünordnungsplan (Nr. 3087) „Adam-Vogt-Straße, westlich“ 
Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)


Die Mitglieder des Landsberger Stadtrates haben in ihrer Sitzung am 11. Oktober 2023 die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans „Südliche Vogt-Straße“ beschlossen. In der Sitzung am 24. Juli 2025 erfolgte eine Erweiterung des Geltungsbereiches verbunden mit der Umbenennung des Bebauungsplanverfahrens in „Adam-Vogt-Straße, westlich“. Zur Sicherung der Planung wurde auch eine Veränderungssperre nach den §§ 14 ff BauGB auf den Weg gebracht.

Die Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB erfolgte im Zeitraum vom 04. März 2026 bis einschließlich 18. März 2026.

Plangebiet
Das zu überplanende Gebiet liegt am südwestlichen Rand der Schwaighofsiedlung im Stadtgebiet von Landsberg am Lech und ist überwiegend durch Wohn- und zum Teil durch gewerbliche Nutzungen geprägt. Im Norden wird das Areal von der Ulrich-Veist-Straße und im Osten von der Adam-Vogt-Straße begrenzt. Im Süden befindet sich die Augsburger Straße und im Westen die Weiherstraße. Der genaue Umgriff des Bebauungsplanentwurfs ist aus dem beigefügten Lageplan mit roter Kennzeichnung des Geltungsbereichs zu entnehmen, der Bestandteil der Bekanntmachung ist.

Verfahrensart
Der Bebauungsplan dient der Nachverdichtung und städtebaulichen Ordnung eines bereits bebauten Bereichs innerhalb des bestehenden Siedlungskörpers. Er wird daher als Bebauungsplan der Innentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Die zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 Baunutzungsverordnung liegt unter 20.000 m²; die Voraussetzungen des § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauBG sind damit erfüllt. Der Flächennutzungsplan wird nach Abschluss des Verfahrens gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB angepasst.

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Das durch den Geltungsbereich definierte Gebiet weist einen Gebietscharakter mit einer eindeutigen Beurteilung nach § 34 BauGB und einer heterogenen Bebauungsstruktur auf, bestehend aus diversen Vorder- und Rückbebauungen, sowie der Vorgabe, dass sich künftige Vorhaben am Gebäudebestand orientieren müssen. Bestehende, rückwärtige Frei- und Grünflächen können aufgrund bestehender Bezugsfälle nicht von Bebauung freigehalten werden.

Mit Hilfe eines qualifizierten Bebauungsplans mit Grünordnungsplan, kann die Weiterentwicklung der Grundstücke des Planungsgebietes unter Wahrung seines Charakters und der städtebaulichen Anforderungen gesteuert werden. Städtebauliche Ziele können gesichert werden. Diese Steuerung kann durch Festsetzung der Art der baulichen Nutzung, der Grund- und Geschoßflächenzahl, Definition der Kubatur sowie Dachform und Festsetzungen zum Erhalt und Schutz des Baumbestandes und der bestehenden Grünflächen, erfolgen. Dadurch können die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine zukünftige Bebauung unter Berücksichtigung von gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnissen geschaffen und die städtebauliche Gestaltung des Planungsgebietes baukulturell erhalten werden.

Der Charakter des Gebiets mit mehr oder weniger dichter Bebauung, mit erheblicher Aufenthaltsqualität durch die meist zurückgelegenen Grünbereiche, sowie einer Orientierung gewerblicher Nutzung zur Augsburger Straße hin, ist klar ablesbar.

Für eine zukünftige Weiterentwicklung können folgende städtebaulichen Ziele festgehalten werden:

  • bestandsorientierte Bebauung unter Berücksichtigung des Gebietscharakters
  • Sicherung der gärtnerischen und gewerblichen Nutzungen im Geviert
  • Definition und Fassung der Straßenräume durch eine entsprechende Stellung der geplanten Gebäude begleitend zu den bestehenden Erschließungsstraßen
  • Orientierung der Höhenentwicklung an den umliegenden, bestehenden Gebäuden
  • perspektivischer Geschosswohnungsbau im südlichen Bereich
  • perspektivische Bebauung mit Reihenhäusern im nördlichen Bereich


Für eine zukünftige Weiterentwicklung können die folgenden grünordnerischen Ziele festgehalten werden:

  • Minimierung versiegelter Flächen
  • Entwicklung privater Grünflächen
  • Erhalt der einseitigen Lindenallee entlang der Weiherstraße
  • Erhalt des Baumbestandes im südlichen Bereich des Planungsgebiets


Für eine zukünftige Weiterentwicklung kann folgendes verkehrsplanerische Ziel festgehalten werden:

  • verkehrsberuhigter Bereich nördlich der Hopfengartenstraße


Für eine zukünftige Weiterentwicklung können folgende planerischen Ziele festgehalten werden:

  • Schaffung von Baurecht für eine maßvolle Weiterentwicklung des Gebiets unter Berücksichtigung der Bestandsbebauung und der bestehenden Nutzungen
  • Schutz der Baumbestände
  • Schaffung von Freiräumen

 

ÖffentlichkeitsbeteiligungDie Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB wird von Montag, den 22. Juni 2026 bis einschließlich Mittwoch 22. Juli 2026, auf der Internetseite der Stadtverwaltung Landsberg am Lech unter https://www.landsberg.de/rathaus/aktuelles/aktuelle-bebauungsplaene/ durchgeführt.

Dabei stehen

  • der Bebauungsplanentwurf mit dem zeichnerischen und textlichen Teil (Satzung)
  • die Begründung und eine
  • schalltechnische Untersuchung

zur Verfügung.

Darüber hinaus sind die Unterlagen im Geoportal Bayern unter https://www.geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/
Gemeindename: Landsberg am Lech - laufende Bauleitplanverfahren - einsehbar.


Allgemeine Hinweise
Es wird auf folgendes hingewiesen:

  1. Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
  2. Stellungnahmen sollen nach Möglichkeit elektronisch übermittelt werden  (E-Mail: bauordnungsamt[at]landsberg[dot]de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.
  3. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
    Neben der Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist auch in Papierform in der Stadtverwaltung Landsberg am Lech,  Katharinenstraße 1, 86899 Landsberg am Lech, Erdgeschoss, Vorraum zum Bürgerbüro, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Die gesamten Unterlagen liegen zusätzlich während der Dienststunden im Bauordnungsamt der Stadtverwaltung Landsberg am Lech, Katharinenstraße 1, 86899 Landsberg am Lech, 1. Obergeschoss, Zimmer 1.24, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Der Vorraum zum Bürgerbüro als auch der Auslegungsraum im Bauordnungsamt sind mit Hilfe eines Aufzuges behindertengerecht erreichbar. Die Stadtverwaltung Landsberg am Lech ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr geöffnet.
    Der Zugang zu den Papierunterlagen ist nach vorheriger telefonischer oder elektronischer Terminvereinbarung unter der Nr. 0 81 91/ 1 28 - 2 40 bzw. per E-Mail unter bauordnungsamt[at]landsberg[dot]de auch außerhalb der offiziellen Öffnungszeiten möglich.
  4. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) Datenschutzgrundverordnung i.V.m. § 3 BauGB und dem     Bayerischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen können aus dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ entnommen werden, welches öffentlich ausgehängt wird.
  5. Der Inhalt der Bekanntmachung ist auch auf der Homepage der Stadt Landsberg am Lech (https:/www.landsberg.de/rathaus/aktuelles/amtliche-bekanntmachungen/) eingestellt, sowie über das zentrale Internetportal des Freistaats Bayern (https:/www.geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/) zugänglich.
    Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus dem Lageplan: siehe Downloads.


Der Lageplan mit Geltungsbereich finden Sie bei den Downloads.


Landsberg am Lech, 17. Juni 2026
STADT LANDSBERG AM LECH

gez.
Doris Baumgartl
Oberbürgermeisterin