Lechwehr

22.12.2022 - Amtliche Bekanntmachung der Großen Kreisstadt Landsberg am Lech

Änderung und Neufassung der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Großen Kreisstadt Landsberg am Lech

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 21.12.2022 die Änderung und Neufassung der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Großen Kreisstadt Landsberg am Lech beschlossen. 
Die Neufassung tritt zum 01.01.2023 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Geschäftsordnung vom 30.10.2020 außer Kraft. 
Nach § 37 der neuen Geschäftsordnung, gültig ab 01.01.2023, werden Satzungen und Verordnungen dadurch amtlich bekannt gemacht, dass sie in der Verwaltung der Stadt zur Einsichtnahme niedergelegt werden und die Niederlegung durch Anschlag an den Amtstafeln bekanntgegeben wird.  Der Anschlag wird an den Amtstafeln erst angebracht, wenn die Satzung oder Verordnung in der Verwaltung niedergelegt ist. Er wird an allen Amtstafeln angebracht und frühestens nach 14 Tagen wieder abgenommen. 
Wird eine Satzung oder Verordnung ausnahmsweise aus wichtigem Grund auf eine andere in Art. 26 Abs. 2 GO bezeichnete Art amtlich bekannt gemacht, so wird hierauf durch Anschlag an allen Amtstafeln hingewiesen. 
Die Stadt unterhält folgende Amtstafeln:  
1. Landsberg, Katharinenstraße 1            2. Ellighofen Fuchstaler Straße; Bushaltestelle  
3. Reisch, Pürgener Straße; Ortsmitte           4. Erpfting Hauptstraße bei der Feuerwehr  
5. Pitzling, Seestraße am Friedhof  

Die Geschäftsordnung wird in der Zeit vom 22.12.2022 – 30.01.2023 in der Stadtverwaltung (Zimmer 2.11) zur Einsichtnahme niedergelegt. Sie kann im Übrigen auf der Homepage der Stadt Landsberg am Lech – www.landsberg.de – eingesehen werden.

Landsberg am Lech, 22.12.2022


Doris Baumgartl
Oberbürgermeisterin