23.02.2026 - Amtliche Bekanntmachung der Großen Kreisstadt Landsberg am Lech
Der Wahlleiter der Stadt Landsberg am Lech
Bekanntmachung
der Sitzung des Wahlausschusses zur Feststellung des abschließenden Wahlergebnisses sowie der Form der Verkündigung des vorläufigen Wahlergebnisses
1. Für die Wahl des Stadtrats am Sonntag, den 08. März 2026.
Die Sitzung des Wahlausschusses für die unter Nr. 1 bezeichnete Wahl findet statt am Dienstag, den 24.03.2026 um 16:00 Uhr im
Zentralen Verwaltungsgebäude (ZVG) der
Stadt Landsberg am Lech
Katharinenstr. 1
86899 Landsberg am Lech
Besprechungsraum 2.12, 2. OG.
Der Wahlausschuss stellt in der Sitzung das abschließende Wahlergebnis fest (Art. 19 Abs. 3 Satz 2 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz).
Der Wahlausschuss verhandelt, berät und entscheidet in öffentlicher Sitzung, soweit nicht Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder auf berechtigte Ansprüche Einzelner entgegenstehen (Art. 17 Abs. 2 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz). In diesen Fällen berät und entscheidet er in nichtöffentlicher Sitzung über den Ausschluss der Öffentlichkeit. Beschlüsse, die in nichtöffentlicher Sitzung gefasst wurden, werden der Öffentlichkeit bekannt gegeben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind.
1.2 Form der Verkündung des vorläufigen Wahlergebnisses; Fristbeginn für die Annahme der Wahl
Unter dem Vorbehalt der Feststellung des abschließenden Wahlergebnisses durch den Wahlausschuss wird das ermittelte vorläufige Wahlergebnis durch
1.2.1 Veröffentlichung im Internet auf der Homepage der Stadt Landsberg am Lech unter www.landsberg.de
gegenüber der Öffentlichkeit verkündet.
Für den Beginn der Frist, innerhalb der Personen,
• die aufgrund eines Wahlvorschlags gewählt wurden, die Wahl ablehnen können, oder
• die nicht aufgrund eines Wahlvorschlags gewählt wurden, zu erklären haben, ob sie die Wahl annehmen (Art. 47 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz),
ist die unter Nr. 1.2.1 genannte Form bzw. Art der Verkündung des vorläufigen Wahlergebnisses entscheidend.
2. Für die Wahl der Oberbürgermeisterin / des Oberbürgermeisters am Sonntag, den 08. März 2026
2.1 Die Sitzung des Wahlausschusses für die unter Nr. 2 bezeichnete Wahl findet statt am Montag, den 09.03.2026 um 11:00 Uhr im
Zentralen Verwaltungsgebäude (ZVG) der
Stadt Landsberg am Lech
Katharinenstr. 1
86899 Landsberg am Lech
Besprechungsraum 2.12, 2. OG.
Der Wahlausschuss stellt in der Sitzung das abschließende Wahlergebnis fest (Art. 19 Abs. 3 Satz 2 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz).
Da mehr als zwei gültige Wahlvorschläge für die oben bezeichnete Wahl vorliegen, wird die Sitzung für den Fall angesetzt, dass keine der sich bewerbenden Personen bei der Hauptwahl am 08. März 2026 mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält und eine Stichwahl erforderlich sein wird. Der Wahlausschuss hat insoweit unverzüglich die Namen der beiden Personen und der auf sie entfallenden Stimmen festzustellen (§ 78 Abs. 1 Satz 1 Gemeinde- und Landkreiswahlordnung).
Falls aufgrund des ermittelten vorläufigen Wahlergebnisses für die oben bezeichnete Wahl feststeht, dass eine Stichwahl nicht erforderlich sein wird, so findet diese Sitzung des Wahlausschusses nicht statt.
Die Stattdessen notwendige Sitzung des Wahlausschusses zur Feststellung des abschließenden Wahlergebnisses für die oben bezeichnete Wahl findet in diesem Fall statt am Dienstag, den 24.03.2026 um 16:00 Uhr in den unter 2.1 genannten Räumlichkeiten.
Der Wahlausschuss verhandelt, berät und entscheidet in öffentlicher Sitzung, soweit nicht Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder auf berechtigte Ansprüche Einzelner entgegenstehen (Art. 17 Abs. 2 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz). In diesen Fällen berät und entscheidet er in nichtöffentlicher Sitzung über den Ausschluss der Öffentlichkeit. Beschlüsse, die in nichtöffentlicher Sitzung gefasst wurden, werden der Öffentlichkeit bekannt gegeben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind.
2.2 Form der Verkündung des vorläufigen Wahlergebnisses; Fristbeginn für die Annahme der Wahl
Unter dem Vorbehalt der Feststellung des abschließenden Wahlergebnisses durch den Wahlausschuss wird das ermittelte vorläufige Wahlergebnis durch
2.2.1 Veröffentlichung im Internet auf der Homepage der Stadt Landsberg am Lech unter www.landsberg.de
gegenüber der Öffentlichkeit verkündet.
Für den Beginn der Frist, innerhalb der Personen
• die aufgrund eines Wahlvorschlages gewählt wurden, die Wahl ablehnen können, oder
• die nicht aufgrund eines Wahlvorschlages gewählt wurden, zu erklären haben, ob sie die Wahl annehmen (Art. 47 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 Gemende- und Landkreiswahlgesetz),
ist die unter Nr. 2.2.1 genannte Form bzw. Art der Verkündung des vorläufigen Wahlergebnisses entscheidend.
Landsberg am Lech, 20.02.2026
Dacher
Wahlleiter
