23.03.2026 - Amtliche Bekanntmachung der Großen Kreisstadt Landsberg am Lech
Bebauungsplanverfahren Nr. 1540 „Am Ziegelanger, Johann-Schmidt-Straße – Teil A“ (sektoraler Bebauungsplan)
Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 13a Abs. 3 S. 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Stadtrat der Stadt Landsberg am Lech hat in der Sitzung vom 24. Juli 2024 gemäß § 9 Abs. 2d BauGB die Aufstellung des sektoralen Bebauungsplans 1540 „Am Ziegelanger, Johann-Schmidt-Straße – Teil A“ zur Wohnraumversorgung beschlossen.
Geltungsbereich des gegenständlichen sektoralen Bebauungsplans: siehe Downloads
Der Lageplan des Stadtbauamtes vom 11. März 2026 mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs des sektoralen Bebauungsplans entspricht dem des Aufstellungsbeschlusses.
Die Öffentlichkeit kann sich im Zeitraum vom 23. März 2026 bis einschließlich 08. April 2026 über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung während der Veröffentlichungsfrist in der Stadtverwaltung Landsberg am Lech, Katharinenstraße 1, 86899 Landsberg am Lech, Erdgeschoss, im Vorraum zum Bürgerbüro, an Ständerwänden von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr unterrichten und zur Planung äußern.
Der Zugang zu der Papierunterlage „Lageplan mit Geltungsbereich“ ist außerdem nach vorheriger telefonischer oder elektronischer Terminvereinbarung unter der Nummer 0 81 91/ 1 28 – 2 40 bzw. per E-Mail unter bauordnungsamt[at]landsberg[dot]de auch außerhalb der offiziellen Öffnungszeiten möglich.
Die Unterlage „Lageplan mit Geltungsbereich“ sind außerdem auf der Internetseite der Gemeinde unter
www.landsberg.de/rathaus/aktuelles/aktuelle-bebauungsplaene/ und im Geoportal Bayern unter www.geoportal.bay/bauleitplanungsportal → Gemeindename: Landsberg am Lech → laufende Bauleitplanverfahren einsehbar.
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist elektronisch übermittelt werden an bauordnungsamt[at]landsberg[dot]de. Stellungnahmen können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Verfahrensart
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a Abs. 3 S. 1 Nr. 1 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Mit der Aufstellung eines sektoralen Bebauungsplans zur Wohnraumversorgung (§ 9 Abs. 2d BauGB) werden die nachfolgenden Ziele verfolgt. Die Ziele 4.-7. werden im Laufe des Bauleitplanverfahrens auf ihre juristische Rechtmäßigkeit innerhalb eines sektoralen Bebauungsplans überprüft:
- Entwicklung eines zeitgemäßen und nachhaltigen Wohnquartiers mit 2-geschossiger Bebauung mit steilem Satteldach in Fortführung der Wohnanlage an der Johann-Schmidt-Straße.
- Schaffung von Wohnungen zur Deckung des Wohnbedarfs von Bevölkerungsgruppenmit besonderen Wohnraumversorgungsproblemen. Dabei ist ein Anteil von mindestens 50% aller Wohnungen als geförderter Wohnungsbau mit Miet- und Belegungsbindung, umzusetzen.
- Flächensparende verkehrliche Erschließung des Planungsgebietes und der angrenzenden Gebiete.
- Erhalt der ortsbildprägenden Bäume entlang der Johann-Schmidt-Straße.
- Weiterführung der grünen Vorgartenzone.
- Entwicklung eines nachhaltigen energieautarken Quartiers durch Ausschluss fossiler Energiequellen und Ausschluss einer Tiefgarage durch Bau einer Hochgarage.
- Ausreichend Retentionsräume für Niederschlagsentwässerung.
Landsberg am Lech, 18.03.2026
Doris Baumgartl
Oberbürgermeisterin
