23.05.2023 - Amtliche Bekanntmachung der Großen Kreisstadt Landsberg am Lech
Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen
der Stadt Landsberg am Lech für die Amtszeit vom 1.1.2024 bis 31.12.2028
Der Stadtrat der Stadt Landsberg am Lech hat in der Sitzung am 24.05.2023 die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht Augsburg und das Amtsgericht Landsberg am Lech beschlossen.
Die Liste ist gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom 25.05.2023 bis 30.05.2023 zu jedermanns Einsicht im Bürgerbüro der Stadt Landsberg am Lech während der allgemeinen Dienststunden ausgelegt.
Gegen die Vorschlagslisten kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auslegung schriftlich oder zu Protokoll (Bürgerbüro) Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass in die Liste Personen aufgenommen wurden, die nach den gesetzlichen Voraussetzungen der §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.
Landsberg am Lech, den 23.05.2023
Doris Baumgartl
Oberbürgermeisterin