Lechwehr

23.06.2026 - Amtliche Bekanntmachung der Großen Kreisstadt Landsberg am Lech

WAHLBEKANNTMACHUNG

Wahl der Ortssprecherin / des Ortssprechers für den Ortsteil Pitzling

gem. Art. 60a Gemeindeordnung (GO) i.V.m. Art. 51 GO

- Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen -

1. Wahl der Ortssprecherin / des Ortssprechers

Der Stadtrat der Stadt Landsberg am Lech hat in seiner Sitzung am 06.05.2026 beschlossen, dass für den Ortsteil Pitzling eine Ortssprecherin oder ein Ortssprecher zu wählen ist.

Die Wahl der Ortssprecherin / des Ortssprechers erfolgt abweichend von Art. 60a Abs. 1 Satz 1 Gemeindeordnung (GO) durch briefliche Abstimmung (Art. 60a Abs. 2 GO i.V.m. Art. 51 GO).

Wahltermin ist der 27.07.2026.

2. Wahlberechtigung und Wählbarkeit

Wahlberechtigt zur Wahl der Ortssprecherin / des Ortssprechers sind alle Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag

  • Deutsche im Sinn des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzs oder Staatsangehörige eines der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind,
  • das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • nicht infolge deutschen Richterspruchs vom Wahlrecht ausgeschlossen sind,
  • seit mindestens zwei Monaten ihren Hauptwohnsitz im Ortsteil Pitzling haben oder sich dort ohne eine Wohnung zu haben, gewöhnlich aufhalten.

Wählbar ist jede Person, die am Wahltag

  • Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehöriger eines der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union ist,
  • das 18. Lebensjahr vollendet hat,
  • seit mindestens drei Monaten im Ortsteil Pitzling seine Hauptwohnung hat oder sich dort – ohne eine Wohnung zu haben – gewöhnlich aufhält.

Nicht wählbar ist,

  • wer vom Wahlrecht infolge deutschen Richterspruchs ausgeschlossen ist,
  • infolge deutschen Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder
  • sich wegen einer vorsätzlichen Straftat in Strafhaft oder in Sicherungsverwahrung befindet.

3. Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen

Wahlvorschläge für die Wahl der Ortssprecherin / des Ortssprechers können ab Erlass dieser Bekanntmachung jedoch spätestens bis

Freitag, den 03.07.2026, 12:00 Uhr

schriftlich oder per E-Mail eingereicht werden bei:

Stadt Landsberg am Lech, Wahlamt, Katharinenstr. 1, 86899 Landsberg am Lech, wahlen[at]landsberg[dot]de

Jeder Wahlberechtigte darf nur einen Wahlvorschlag einreichen. Jeder Wahlvorschlag muss mindestens folgende Angaben zur vorgeschlagenen Person enthalten:

  • Familienname und Vorname
  • Anschrift

Der Wahlvorschlag muss von der wahlberechtigten Person unterschrieben sein. Die wahlberechtigte Person muss selbst ihren Familiennamen, Vornamen und ihre Anschrift angeben.

4. Prüfung der Wahlvorschläge

Eingereichte Wahlvorschläge werden vom Wahlamt geprüft. Es wird insbesondere geprüft, ob die vorgeschlagenen Personen wählbar sind und ob sie sich zur Wahl stellen.

 

Landsberg am Lech, 22.06.2026

Baumgartl

Oberbürgermeisterin