Lechwehr

24.06.2026 - Amtliche Bekanntmachung der Großen Kreisstadt Landsberg am Lech

Satzung der Stadt Landsberg am Lech über besondere Anforderungen an bauliche Anlagen im Altstadtgebiet von Landsberg am Lech

Der Stadtrat der Stadt Landsberg am Lech hat in seiner Sitzung am 17. Juni 2026 auf der Grundlage von Art. 81 Abs. 1 Nr. 1 Bayerische Bauordnung eine aktualisierte Satzung über besondere Anforderungen an bauliche Anlagen im Altstadtgebiet von Landsberg am Lech erlassen.

Zielsetzung der Satzung über besondere Anforderungen an bauliche Anlagen im Landsberger Altstadtgebiet
Die Bewahrung und Erneuerung des Stadtbildes der Altstadt von Landsberg am Lech ist ein städtebauliches, kulturelles und gesellschaftliches Anliegen von hohem Rang und steht im Interesse der Allgemeinheit. Das in Jahrhunderten gewachsene und vor Zerstörung durch die beiden Weltkriege weitgehend verschont gebliebene harmonische Stadtbild verlangt bei einer zeitgemäßen Fortentwicklung Rücksicht auf den historischen Baubestand und überkommene Gestaltungsregeln, die das eigenständige Wesen und die Atmosphäre dieser Stadt geprägt haben und auch künftig prägen sollen. Dies bezieht sich auf den Stadtgrundriss, auf Gebäudeensembles und Einzelgebäude. Dabei sollen zeitgemäße Erfordernisse wie verstärkter Zuzug im Altstadtbereich mit ggf. Verdichtung der vorhandenen Bausubstanz, Ausbau von Dachgeschossen und Veränderungen im Bereich der Einzeldenkmäler im notwendigen Umfang angemessen berücksichtigt werden um eine vorsichtige Weiterentwicklung auch durch vorsichtige Errichtung neuer Gebäude innerhalb der Altstadt zu ermöglichen und gleichzeitig Beeinträchtigungen vom historischen Stadtkern abzuwenden.

Grund für die Aktualisierung der Satzung über besondere Anforderungen an bauliche Anlagen im Landsberger Altstadtgebiet
Mit Hilfe der aktualisierten Satzung über besondere Anforderungen an bauliche Anlagen in der Altstadt soll den Anforderungen des Klimaschutzes Rechnung getragen werden und die Nutzung von Solarenergie über nachvollziehbare Regelungen ermöglicht werden.

Inkrafttreten
Die Satzung tritt einen Tag nach der Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung der Stadt Landsberg am Lech über besondere Anforderungen an bauliche Anlagen im Altstadtgebiet von Landsberg am Lech in der Fassung vom 14. September 2006 außer Kraft.

Niederlegung
Die Satzung ist im Rechtsamt der Stadt Landsberg am Lech, Katharinenstraße 1, 86899 Landsberg am Lech, 2. OG, Zimmer Nr. 2.11, offiziell niedergelegt (§ 37 Abs. 1 Geschäftsordnung 2020 – 2026 für den Stadtrat der Großen Kreisstadt Landsberg am Lech). Sie kann während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht eingesehen werden (Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr). Das Zimmer 2.11 ist mit Hilfe eines Aufzuges erreichbar. Über den Inhalt der Satzung wird auf Verlangen auch Auskunft von Vertretern des Stadtbauamtes (Referate Technische Bauaufsicht sowie Digitaler Zwilling, Klimaschutz und Mobilität) und des Bauordnungsamtes erteilt. Gemäß § 37 Abs. 2 Geschäftsordnung ist die aktualisierte Satzung auf der Homepage der Stadt Landsberg am Lech unter folgendem Link zu finden: https://www.landsberg.de/rathaus/stadtverwaltung/stadtrecht-online/bauwesen-werbung-planung/

Gemäß Art. 27a Abs. 1 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz wird darauf hingewiesen, dass der Inhalt der Bekanntmachung zusätzlich auf der Internetseite der Stadt Landsberg am Lech unter https://www.landsberg.de/rathaus/aktuelles/amtliche-bekanntmachungen/ zu finden ist.



Landsberg am Lech, 24. Juni 2026
STADT LANDSBERG AM LECH

gez
Doris Baumgartl
Oberbürgermeisterin