25.08.2025 - Amtliche Bekanntmachung der Großen Kreisstadt Landsberg am Lech
Mobilitätssatzung
über die Zahl, Größe und Beschaffenheit von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge und Abstellplätze für Fahrräder in der Stadt Landsberg am Lech (Mobilitätssatzung der Stadt Landsberg am Lech)
Der Stadtrat der Stadt Landsberg am Lech hat in seiner Sitzung am 30. Juli 2025 auf der Grundlage von Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 Buchstabe a) Bayerische Bauordnung sowie des Ersten Modernisierungsgesetzes Bayern eine aktualisierte Mobilitätssatzung für die Stadt Landsberg am Lech erlassen.
Zielsetzung der Mobilitätssatzung
Die Mobilitätssatzung mit zugehöriger Richtzahlenliste leistet einen wichtigen Beitrag zur Regelung des ruhenden Verkehrs im Landsberger Stadtgebiet. Neben den Anforderungen an Stellplätze für Kraftfahrzeuge sind auch Anforderungen für Fahrräder aufgeführt. Zur Sicherung einer qualitätsvollen und nutzerfreundlichen Unterbringung der Fahrzeuge und Fahrräder sind u.a. entsprechende Flächengrößen zur Unterbringung enthalten.
Grund für die Aktualisierung der Mobilitätssatzung
In der aktualisierten Mobilitätssatzung wurde eine Anpassung der in der Richtzahlenliste geforderten Stellplätze an die in der Anlage zur Garagen- und Stellplatzverordnung festgelegten Höchstzahlen vorgenommen.
Inkrafttreten
Die Satzung tritt zum 01. September 2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Mobilitätssatzung vom 25. Mai 2021 außer Kraft.
Niederlegung
Die Satzung ist im Rechtsamt der Stadt Landsberg am Lech, Katharinenstraße 1, 86899 Landsberg am Lech, 2. OG, Zimmer Nr. 2.11, offiziell niedergelegt (§ 37 Abs. 1 Geschäftsordnung 2020 – 2026 für den Stadtrat der Großen Kreisstadt Landsberg am Lech). Sie kann während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht eingesehen werden (Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr). Das Zimmer 2.11 ist mit Hilfe eines Aufzuges erreichbar. Über den Inhalt der Satzung wird auf Verlangen auch Auskunft von Vertretern des Stadtbauamtes (Referat Klimaschutz und Mobilität) und des Bauordnungsamtes erteilt. Gemäß § 37 Abs. 2 Geschäftsordnung ist die neue Mobilitätssatzung auf der Homepage der Stadt Landsberg am Lech unter folgendem Link zu finden:
https://www.landsberg.de/rathaus/stadtverwaltung/stadtrecht-online/bauwesen-werbung-planung/
Gemäß Art. 27a Abs. 1 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz wird darauf hingewiesen, dass der Inhalt der Bekanntmachung zusätzlich auf der Internetseite der Stadt Landsberg am Lech unter
https://www.landsberg.de/rathaus/aktuelles/amtliche-bekanntmachungen/
zu finden ist.
Landsberg am Lech, 25. August 2025
STADT LANDSBERG AM LECH
gez.
Doris Baumgartl
Oberbürgermeisterin