Lechwehr

25.08.2025 - Amtliche Bekanntmachung der Großen Kreisstadt Landsberg am Lech

Vollzug der Wassergesetze;

Gehobene Erlaubnis zum Einleiten von vorgereinigtem Abwasser aus der Kläranlage Landsberg am Lech in den Lech durch die Stadtwerke Landsberg KU


Mit Bescheid des Landratsamtes Landsberg am Lech vom 06. November 2024, Az.: 62.1-6323-130, haben die Stadtwerke Landsberg KU, Epfenhauser Straße 12, 86899 Landsberg am Lech, die gehobene Erlaubnis nach § 15 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für das Einleiten von vorgereinigtem Abwasser aus der Kläranlage Landsberg am Lech in den Lech erhalten.

Der Bescheid und die diesem Bescheid zugrundeliegenden Antrags- und Planunterlagen liegen in der Zeit vom 29. August 2025 bis einschließlich 16. September 2025 jeweils während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr) im Bauordnungsamt der Stadt Landsberg am Lech, Katharinenstraße 1, 86899 Landsberg am Lech, 1. Obergeschoss, Zimmer 1.23, zur allgemeinen Einsichtnahme aus (§ 15 Abs. 2,       § 11 Abs. 2 WHG i.V.m. Art. 74 Abs. 4 Satz 2 Bay. Verwaltungsverfahrensgesetz). Nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Telefon-Nr. 0 81 91 / 1 28-2 40 oder per E-Mail unter claus[dot]mueller[at]landsberg.de können auch Termine außerhalb der offiziellen Öffnungszeiten vereinbart werden. Mit dem Ende der Frist gilt der Bescheid gegenüber den Betroffenen als zugestellt.

Der Inhalt der Bekanntmachung sowie die zugehörigen Planunterlagen sind zusätzlich auf der Homepage der Stadt Landsberg am Lech unter https://www.landsberg.de/rathaus/aktuelles/amtliche-bekanntmachungen veröffentlicht.


STADT LANDSBERG AM LECH
Landsberg am Lech, 25. August 2025

gez.
Doris Baumgartl
Oberbürgermeisterin