Lechwehr

26.02.2026 - Amtliche Bekanntmachung der Großen Kreisstadt Landsberg am Lech

Allgemeinverfügung für ein Abbrennverbot von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 in der Landsberger Altstadt am 31. Dezember (Silvester) und 01. Januar (Neujahr)

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 25.02.2026 die Allgemeinverfügung für ein Abbrennverbot von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 in der Landsberger Altstadt am 31. Dezember (Silvester) und 01. Januar (Neujahr) beschlossen. Die Allgemeinverfügung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Gemäß Art. 26 Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in Verbindung mit § 37 der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Landsberg am Lech wird die Allgemeinverfügung für ein Abbrennverbot von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 in der Landsberger Altstadt am 31. Dezember (Silvester) und 01. Januar (Neujahr) in der Zeit vom 09.03.2026 bis zum 20.04.2026 in der Stadtverwaltung (Am Englischen Garten 2, 1. Stock, Zimmer Nr. 1.01), während der üblichen Geschäftszeiten, zur Einsichtnahme niedergelegt.

Die Allgemeinverfügung kann im Übrigen auf der Homepage der Stadt Landsberg am Lech – www.landsberg.de – eingesehen werden.

Landsberg am Lech, 26.02.2026

Doris Baumgartl

Oberbürgermeisterin