Lechwehr

26.05.2026 - Amtliche Bekanntmachung der Großen Kreisstadt Landsberg am Lech

Änderung und Neufassung der Hauptsatzung
(Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts)


Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 20.05.2026 die Änderung und Neufassung der Hauptsatzung (Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts) beschlossen.

Diese Satzung tritt am 01.06.2026 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung vom 22.06.2023 außer Kraft.

Gemäß Art. 26 Abs. 2 der Gemeindeordung für den Freistaat Bayern (GO) i.V. mit § 37 der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Landsberg am Lech wird die Hauptsatzung in der Zeit vom 21.05.2026 bis zum 30.06.2026 in der Stadtverwaltung (Katharinenstraße 1 in 86899 Landsberg am Lech, Zimmer 2.11) zur Einsichtnahme niedergelegt.

Die Hauptsatzung kann im Ubrigen auf der Homepage der Stadt Landsberg am Lech - www.landsberg.de - eingesehen werden.
Landsberg am Lech, den 21.05.2026

Stadt Landsberg am Lech
Doris Baumgartl
Oberbürgermeisterin