Lechwehr

26.09.2025 - Amtliche Bekanntmachung der Großen Kreisstadt Landsberg am Lech

Satzung der Stadt Landsberg am Lech zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis eines Spielplatzes für Kinder (Spielplatzsatzung)

Der Stadtrat der Stadt Landsberg am Lech hat in seiner Sitzung am 30. Juli 2025 auf der Grundlage von Art. 81 Abs. 1 Nr. 3 Bayerische Bauordnung (BayBO) sowie des Ersten und Zweiten bayerischen Modernisierungsgesetzes eine Neufassung der Spielplatzsatzung für die Stadt Landsberg am Lech erlassen. 

Anwendungsbereich und Zielsetzung der Spielplatzsatzung
Die Spielplatzsatzung kommt bei der Errichtung von Gebäuden mit mehr als fünf Wohnungen im Stadtgebiet von Landsberg am Lech zur Anwendung. Regelungen in Bebauungsplänen oder anderen städtebaulichen Satzungen, die von den Regelungen der Spielplatzsatzung abweichen, haben Vorrang. Mit Hilfe der Spielplatzsatzung möchte die Stadt Landsberg am Lech die Qualität privater Kinderspielplätze sichern, für Rechtssicherheit, Gleichbehandlung und Transparenz sorgen.

Grund für die Neufassung der Spielplatzsatzung
Nach Aufhebung von Art. 7 Abs. 3 BayBO ist die gesetzlich verankerte Spielplatzpflicht entfallen. Damit hat ein Systemwechsel stattgefunden. Die Spielplatzpflicht wird kommunalisiert, was bedeutet, dass eine Spielplatzpflicht nur dann besteht, wenn die Gemeinde eine entsprechende Satzung nach Art. 81 Abs. 1 Nr. 3 BayBO erlässt. 

Inkrafttreten
Die Neufassung der Satzung tritt zum 01. Oktober 2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Spielplatzsatzung vom 12. Oktober 2022 außer Kraft.

Niederlegung
Die Satzung ist im Rechtsamt der Stadt Landsberg am Lech, Katharinenstraße 1, 86899 Landsberg am Lech, 2. OG, Zimmer Nr. 2.11, offiziell niedergelegt (§ 37 Abs. 1 Geschäftsordnung 2020 – 2026 für den Stadtrat der Großen Kreisstadt Landsberg am Lech).  Sie kann während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht eingesehen werden (Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr). Das Zimmer 2.11 ist mit Hilfe eines Aufzuges erreichbar. Über den Inhalt der Satzung wird auf Verlangen auch Auskunft von Vertretern des Stadtbauamtes (Referat Stadtplanung) und des Bauordnungsamtes erteilt. Gemäß § 37 Abs. 2 Geschäftsordnung ist die neue Spielplatzsatzung auf der Homepage der Stadt Landsberg am Lech unter folgendem Link zu finden: https://www.landsberg.de/rathaus/stadtverwaltung/stadtrecht-online/bauwesen-werbung-planung/

Gemäß Art. 27a Abs. 1 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz wird darauf hingewiesen, dass der Inhalt der Bekanntmachung zusätzlich auf der Internetseite der Stadt Landsberg am Lech unter  https://www.landsberg.de/rathaus/aktuelles/amtliche-bekanntmachungen/
zu finden ist. 


Landsberg am Lech, 26. September 2025
STADT LANDSBERG AM LECH

gez.
Doris Baumgartl
Oberbürgermeisterin