Lechwehr

26.10.2022 - Amtliche Bekanntmachung der Großen Kreisstadt Landsberg am Lech

Satzung der Stadt Landsberg am Lech über Lage, Größe, Beschaffenheit, Ausstattung, Unterhaltung und Ablösung von Kinderspielplätzen (Kinderspielplatzsatzung –KSPS-)

Der Landsberger Stadtrat hat in seiner Sitzung am 12. Oktober 2022 auf der Grundlage von Art. 81 Abs. 1 Nr. 3 Bayerische Bauordnung (BayBO) die Satzung der Stadt Landsberg am Lech über Lage, Größe, Beschaffenheit, Ausstattung, Unterhaltung und Ablösung von Kinderspielplätzen (Kinderspielplatzsatzung –KSPS-) erlassen. Die Satzung tritt am 01. November 2022 in Kraft.

Inhaltliche Regelung
Die Kinderspielplatzsatzung gilt für private Kinderspielplätze innerhalb des Landsberger Stadtgebietes. Sie regelt die Lage, Größe, Beschaffenheit, Ausstattung und den Unterhalt der Kinderspielplätze, sowie die Möglichkeit einer finanziellen Ablöse im Sinne von Art. 7 Abs. 3 BayBO. Die Satzung ist anzuwenden bei der Errichtung von Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen.

Auslegung
Die Satzung liegt im Zentralen Verwaltungsgebäude der Stadt Landsberg am Lech, Katharinenstraße 1, 86899 Landsberg am Lech, Bauordnungsamt, Zimmer 1.23 (1. OG), während der allgemeinen Dienststunden zur Einsichtnahme aus.

Einschränkungen aufgrund der COVID-19-Pandemie
Aufgrund der COVID-19-Pandemie ist die Stadtverwaltung Landsberg am Lech aktuell für den Publikumsverkehr nur an Vormittagen geöffnet (Montag – Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr), was Auswirkungen auf die Auslegung und Einsichtnahme in die Satzung hat. Die Kinderspielplatzsatzung ist daher auch auf der Homepage der Stadt Landsberg am Lech unter folgendem Link zu finden:

https://www.landsberg.de/rathaus/stadtverwaltung/stadtrecht-online/bauwesen-werbung-planung/

Zusätzlich wird die Einsichtnahme an Nachmittagen auch nach vorheriger telefonischer oder elektronischer Terminvereinbarung unter der Nummer 0 81 91/ 1 28 - 2 40 bzw. der E-Mailadresse claus.mueller@landsberg.de ermöglicht.


Landsberg am Lech, 25. Oktober 2022
STADT LANDSBERG AM LECH

Doris Baumgartl
Oberbürgermeisterin