27.02.2026 - Amtliche Bekanntmachung der Großen Kreisstadt Landsberg am Lech
Vollzug des Baugesetzbuches - BauGB
Entwurf zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 2152 „Am Papierbach, 2. Änderung“ der Stadt Landsberg am Lech
- Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2. BauGB -
Die Mitglieder des Landsberger Stadtrats haben in ihrer Sitzung am 21.01.2026 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 2152 „Am Papierbach, 2. Änderung“ und die Auslegung des Bauleitplanentwurfs nach den §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB (Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung) beschlossen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus dem nachfolgenden Lageplan: siehe beiliegende Downloads.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 2152 „Am Papierbach, 2. Änderung“, bestehend aus Planzeichnung, Textteil mit Begründung, dem Vorhaben- und Erschließungsplan sowie die nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 27. Februar 2026 bis einschließlich 29. März 2026 auf der Internetseite der Stadtverwaltung veröffentlicht: www.landsberg.de/rathaus/aktuelles/aktuelle-bebauungsplaene/.
Darüber hinaus ist der Entwurf im Geoportal Bayern einsehbar: www.geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal à Gemeindename: Landsberg am Lech à laufende Bauleitplanverfahren.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar: siehe beiliegende Downloads.
Es wird auf folgendes hingewiesen:
- Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
- Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (bauordnungsamt@landsberg.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.
- Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
- Neben der Veröffentlichung im Internet liegen die im Internet veröffentlichten Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist auch in Papierform in der Stadtverwaltung Landsberg am Lech, Katharinenstraße 1, 86899 Landsberg am Lech, Erdgeschoss, Vorraum zum Bürgerbüro während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Die gesamten Unterlagen liegen zusätzlich während der Dienststunden im Bauordnungsamt der Stadtverwaltung Landsberg am Lech, Katharinenstraße 1, 86899 Landsberg am Lech, 1. Obergeschoss, Zimmer 1.23, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Der Vorraum zum Bürgerbüro als auch der Auslegungsraum im Bauordnungsamt sind mit Hilfe eines Aufzuges behindertengerecht erreichbar.
Der Inhalt der Bekanntmachung ist auch auf der Homepage der Stadt Landsberg am Lech unter www.landsberg.de/rathaus/aktuelles/amtliche-bekanntmachungen/ eingestellt.
Der Inhalt der Bekanntmachung ist auch über das zentrale Internetportal des Freistaats Bayern (www.geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal) zugänglich.
Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) Datenschutzgrundverordnung i.V.m. § 3 BauGB und dem Bayerischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen können aus dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ entnommen werden, welches öffentlich ausgehängt wird.
Stadt Landsberg am Lech, 27. Februar 2026
Doris Baumgartl
Oberbürgermeisterin
