Lechwehr

27.06.2023 - Amtliche Bekanntmachung der Großen Kreisstadt Landsberg am Lech

Änderung und Neufassung der Hauptsatzung
(Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts)

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 21.06.2023 die Änderung und Neufassung der Hauptsatzung (Sat-zung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts) beschlossen.

Die Satzung tritt zum 01.07.2023 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung vom 22.9.2022 außer Kraft.

Gemäß Art. 26 Abs. 2 der Gemeindeordung für den Freistaat Bayern (GO) i .V. mit § 37 der Geschäfts-ordnung für den Stadtrat der Stadt Landsberg am Lech wird die Hauptsatzung in der Zeit vom 22.6.2023 bis zum 30.7.2023 in der Stadtverwaltung (Katharinenstraße 1 in 86899 Landsberg am Lech, Zimmer 2.11) zur Einsichtnahme niedergelegt.
Die Satzung kann im Übrigen auf der Homepage der Stadt Landsberg am Lech – www.landsberg.de  – eingesehen werden.

Landsberg am Lech, 22.06.2023

 

Doris Baumgartl
Oberbürgermeisterin