Lechwehr

27.09.2022 - Amtliche Bekanntmachung der Großen Kreisstadt Landsberg am Lech

Änderung und Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Landsberg am Lech

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 21.09.2022 die Änderung und Neufassung der Hauptsatzung (Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts) beschlossen.

Die Satzung tritt zum 01.10.2022 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung vom 29.05.2020 außer Kraft.

Gemäß Art. 26 Abs. 2 der Gemeindeordung für den Freistaat Bayern (GO) i .V. mit § 37 der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Landsberg am Lech wird die Änderung und Neufassung der Hauptsatzung in der Zeit vom 26.09.2022 – 26.10.2022 in der Stadtverwaltung (Zimmer 2.11) zur Einsichtnahme niedergelegt.
Die Satzung kann im Übrigen auf der Homepage der Stadt Landsberg am Lech – www.landsberg.de – eingesehen werden.

Landsberg am Lech, 22.09.2022

 

Doris Baumgartl
Oberbürgermeisterin