27.11.2025 - Amtliche Bekanntmachung der Großen Kreisstadt Landsberg am Lech
Bebauungsplanverfahren (Nr. 2176) „Katharinenstraße, Saarburgstraße“
- Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
- Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB
Die Mitglieder des Landsberger Stadtrates haben in ihrer Sitzung am 18. Oktober 2017 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans „Katharinenstraße, Saarburgstraße“ beschlossen. Nach zahlreichen Abstimmungen und Weiterentwicklungen soll nunmehr das Bauleitplanverfahren im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB als vorhabenbezogener Bebauungsplan (§ 12 Abs. 1 BauGB) abgewickelt werden.
Aufstellungsbeschluss
Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Katharinenstraße, Saarburgstraße“ wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Wo befindet sich das Plangebiet?
Das zu überplanende ca. 3.520 m² große Gebiet liegt in innerstädtischer Lage, ca. 1,2 km vom Stadtzentrum (Hauptplatz) entfernt. Es umfasst die Privatgrundstücke mit den Flurnummern 2659 und 2670/1, beide Gemarkung Landsberg am Lech, mit dem Anwesen des ehemaligen Kratzerkellers in der Katharinenstraße 59, 86899 Landsberg am Lech.
Das Plangebiet liegt im straßenbegleitend beidseitig bebauten Bereich des Lechhangs. Es wird im Norden durch die öffentliche Straßenverkehrsfläche der Katharinenstraße, im Osten durch den Kreuzungsbereich Katharinenstraße / Saarburgstraße begrenzt. Im Westen, Süden und südöstlich grenzen Privatgrundstücke an.
Was ist geplant?
Das Anwesen in der Katharinenstraße 59 ist als Traditionsgaststätte mit Biergarten bekannt, die jedoch seit geraumer Zeit geschlossen ist. Durch seine Lage und ursprüngliche Nutzung nimmt das Objekt eine wichtige stadträumliche Bedeutung in der Katharinenvorstadt ein.
Das Vorhaben „Kratzer-Ensemble“ sieht nunmehr eine Nachnutzung vor, die das Erscheinungsbild des ehemaligen Kratzerkellers als sogenanntes „Vorderhaus“ mit Wohnnutzung (insgesamt 6 Wohneinheiten in den Obergeschossen), zeithistorischem Atelier und gastronomischer Nutzung aufgreift und weiterentwickelt. Dabei stehen der Erhalt und die Integration des bestehenden historischen Bierkellers mit gastronomischer Nutzung im Fokus. Das zeithistorische Atelier soll als lebendiger Ort der Erinnerung, der Bildung, der Begegnung und des Austausches in Erscheinung treten.
Ergänzt wird das Konzept durch zwei Wohnhäuser, die das Ensemble erschaffen:
Dem rückwärtig gelegenen „Hinterhaus“ mit insgesamt 16 Wohneinheiten (teils geförderter Wohnungsbau) und dem sogenannten „Studio“ an der Katharinenstraße mit insgesamt 3 Wohneinheiten. Eine gemeinsame Tiefgarage dient der Unterbringung der erforderlichen Pkw-Stellplätze und einem guten Angebot an Fahrradabstellplätzen. Qualitätsvolle wohnungsbezogene Freiflächen (Terrassen, Loggien) sowie ein Spielplatz im Hof sollen das Wohnungsangebot ergänzen.
Was sind die angestrebten Planungsziele?
Unter Erhalt des historischen, denkmalgeschützten Gebäudes soll auf dem innerstädtischen Grundstück ein Konzept mit urbaner Nutzungsmischung aus Wohnen, zeitgenössischem Atelier und Gaststätte mit Biergarten realisiert werden.
Welches Verfahren kommt zur Anwendung?
Es soll ein Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt werden. Ein Bebauungsplan für die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung (Bebauungsplan der Innenentwicklung) kann im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Entsprechend den fachlichen Vorgaben aus § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB darf der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden, wenn in ihm eine zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Absatz 2 Baunutzungsverordnung oder eine Größe der Grundfläche von insgesamt weniger als 20.000 m² festgesetzt wird, was beim vorliegenden Bebauungsplanvorentwurf zutrifft.
Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend (§ 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). Demnach könnte von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen werden (§ 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB). Der Vorhabenträger und die Verwaltung haben sich jedoch für die Durchführung von zwei Verfahrensschritten ausgesprochen. Das Auslegungsverfahren wird daher mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB gestartet. Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 und § 10a Abs. 1 BauGB wird jedoch abgesehen (§ 13 Abs. 3 BauGB).
Wie erfolgt die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung?
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB hängen
- der Bebauungsplanvorentwurf mit zeichnerischem und textlichem Teil (Satzung),
- der Vorhaben- und Erschließungsplan,
- ein Gutachten über die Baugrunderkundung,
- Berechnungen (u.a. Grund- und Geschossfläche, Wohnungsgrößen, Stellplatzermittlung, Abfallberechnung) und eine
- Bestandsanalyse „Denkmalschutz“
in der Zeit vom 01. Dezember 2025 bis einschließlich 09. Januar 2026 in der Stadtverwaltung Landsberg am Lech, Katharinenstraße 1, 86899 Landsberg am Lech, Erdgeschoss, im Vorraum zum Bürgerbüro, an Ständerwänden, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Die gesamten Unterlagen liegen ferner in diesem Zeitraum während der Dienststunden im Bauordnungsamt der Stadtverwaltung Landsberg am Lech, Katharinenstraße 1, 86899 Landsberg am Lech, 1. Obergeschoss, Zimmer 1.23, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Der Vorraum zum Bürgerbüro als auch der Auslegungsraum im Bauordnungsamt sind mit Hilfe eines Aufzuges behindertengerecht erreichbar.
Die Unterlagen sind auch auf der Internetseite der Stadt Landsberg am Lech unter folgender Adresse zu finden: https://www.landsberg.de/rathaus/aktuelles/aktuelle-bebauungsplaene/
Wann ist die Verwaltung geöffnet und sind Terminvereinbarung möglich?
Die Stadtverwaltung Landsberg am Lech ist von Montag bis Freitag in der Ziert von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr geöffnet. Der Zugang zu den Papierunterlagen ist nach vorheriger telefonischer oder elektronischer Terminvereinbarung unter der Nummer 0 81 91/ 1 28 – 2 40 bzw. per E-Mail unter claus.mueller[at]landsberg[dot]de auch außerhalb der offiziellen Öffnungszeiten möglich.
Stellungnahme während der Auslegung
Während der vorgenannten Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplanvorentwurf abgeben. Diese können zum Beispiel schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Darüber hinaus können die Stellungnahmen auch per Post (Stadt Landsberg am Lech, Bauordnungsamt, Katharinenstraße 1, 86899 Landsberg am Lech) oder als E-Mail (claus.mueller[at]landsberg[dot]de) eingereicht werden. Bei der Aufnahme einer Stellungnahme zur Niederschrift wird um vorherige telefonische oder elektronische Terminvereinbarung unter der Nummer 0 81 91 / 1 28 – 2 40 bzw. per E-Mail unter claus.mueller[at]landsberg[dot]de gebeten. Alle Stellungnahmen werden nach Auswertung und Überprüfung dem zuständigen Gremium zur Entscheidung vorgelegt (Abwägung).
Landsberg am Lech, 27. November 2025
STADT LANDSBERG AM LECH
gez.
Doris Baumgartl
Oberbürgermeisterin
