Lechwehr

30.03.2026 - Amtliche Bekanntmachung der Großen Kreisstadt Landsberg am Lech

Bebauungsplanentwurf mit Grünordnung „Kreuthofer Straße – Thalerseestraße in Reisch“ (Nr. 6061) verbunden mit der 83. Änderung des Flächennutzungsplans
Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB
)

Die Mitglieder des Landsberger Stadtrates haben in ihrer Sitzung am 13. Januar 2021 die Aufstellung des Bebauungsplans mit Grünordnung „Kreuthofer Straße – Thalerseestraße in Reisch“ sowie die damit verbundene Einleitung zur 83. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen. Die inzwischen gefertigten Bauleitplanvorentwürfe wurden vom Landsberger Stadtrat in der Sitzung am 21. Januar 2026, im Anschluss an die getroffenen Abwägungsbeschlüsse, gebilligt und die Auslegung bzw. Einleitung der förmlichen Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB (Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung) beschlossen.

Wo liegt das Plangebiet?
Das zu überplanende ca. 0,958 ha große Areal liegt am nordöstlichen Ortsrand des Stadtteils Reisch. Die Planung erstreckt sich auf die Flurstücke 1037 und 1037/2, beide Gemarkung Reisch. Östlich wird der Bereich durch die Thalerseestraße gefasst. Nördlich schließen sich landwirtschaftliche Flächen, im Süden und Osten das Dorfgebiet an. Die zu überplanende Fläche wird derzeit überwiegend als landwirtschaftlich genutzte Wiese bewirtschaftet und prägt mit ihrem offenen Charakter das Ortsrandbild.

Was ist der Planungsanlass?
Mit der Planung möchte man die baurechtlichen Grundlagen zur Vergrößerung und Weiterentwicklung einer bestehenden Schreinerei in Reisch mit Betriebsleiterwohnraum schaffen, sodass der Verbleib am Ort nachhaltig gesichert ist.

Was sind die Planungsziele?
Mit der Bauleitplanung werden die folgenden Ziele verfolgt:

  • Stadträumlich angemessene Höhenentwicklung von Gebäuden;
  • Schaffung einer qualitätsvollen, differenzierten baulichen und freiraumplanerischen Struktur;
  • Entwicklung eines Ortsrandes mit entsprechenden Grün- und Freiflächen, sowie Erhalt von Flächen für Naturschutz und Landschaftspflege;
  • Sicherung einer ressourcenschonenden, immissionsverträglichen und störungsarmen Erschließung, sowie Beachtung der Belange des Immissionsschutzes;
     

Was sind die Auswirkungen auf den Flächennutzungsplan?
Bebauungspläne sind aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln (Entwicklungsgebot nach § 8 Abs. 2 BauGB). Die Stadt Landsberg am Lech besitzt einen rechtswirksamen Flächennutzungsplan aus dem Jahre 2001. Darin ist der zu überplanende Bereich überwiegend als Fläche für die Landwirtschaft, der westliche Bereich als Dorfgebiet (MD) dargestellt.  

Außerdem sind Einzelbäume sowie landschaftsprägende Hecken / Feldgehölze im Bereich der südlichen Grenze enthalten. Um die Planung in Einklang mit den Vorgaben des Baugesetzbuches zu bringen und insbesondere dem Entwicklungsgebot zu genügen, wird auch der Flächennutzungsplan der Stadt Landsberg am Lech im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB geändert (83. Änderung).

Wann und wie erfolgt die Öffentlichkeitsbeteiligung?
Der Entwurf der 83. Änderung des Flächennutzungsplans, bestehend aus Planzeichnung mit Textteil (Zeichenerklärung), eine Begründung mit Umweltbericht, der Bebauungsplanentwurf „Kreuthofer Straße – Thalerseestraße in Reisch“, bestehend aus Planzeichnung und Textteil, eine Begründung mit Umweltbericht und eine schalltechnische Untersuchung sowie jeweils die nach Einschätzung der Stadt Landsberg am Lech bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit
vom Montag, 30. März 2026 bis einschließlich Donnerstag 30. April 2026
auf der Internetseite der Stadtverwaltung unter https://www.landsberg.de/rathaus/aktuelles/aktuelle-bebauungsplaene/ veröffentlicht.

Darüber hinaus sind die Entwürfe im Geoportal Bayern unter https://www.geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/  >Gemeindename: Landsberg am Lech   > laufende Bauleitplanverfahren einsehbar. Ferner hängen die Unterlagen in der Stadtverwaltung Landsberg am Lech, Katharinenstraße 1, 86899 Landsberg am Lech, Erdgeschoss, im Vorraum zum Bürgerbüro, an Ständerwänden, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Die Unterlagen liegen in diesem Zeitraum während der Dienststunden auch im Bauordnungsamt der Stadtverwaltung Landsberg am Lech, Katharinenstraße 1, 86899 Landsberg am Lech, 1. Obergeschoss, Zimmer 1.23, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Der Vorraum zum Bürgerbüro als auch der Auslegungsraum im Bauordnungsamt sind mit Hilfe eines Aufzuges behindertengerecht erreichbar. Der Zugang zu den Papierunterlagen ist auch nach vorheriger telefonischer oder elektronischer Terminvereinbarung unter der Telefon-nummer 0 81 91/ 1 28 - 2 40 bzw. per E-Mail unter bauordnungsamt[at]landsberg[dot]de möglich.

Wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen
Bestandteil der ausgelegten umweltbezogenen Unterlagen sind neben den Umweltberichten und der schalltechnischen Untersuchung, auch die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen der Stadtwerke Landsberg KU, vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Fürstenfeldbruck, des Landratsamtes Landsberg am Lech als untere Immissionsschutz-, Bodenschutz- und Naturschutzbehörde sowie vom Bund Naturschutz in Bayern e.V. (§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB). Die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen enthalten u.a. die folgenden Arten umweltbezogener Informationen:

Schutzgut Pflanzen/Tiere
Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich der Eingriffe durch die vorgesehene gewerbliche Nutzung.

Erhalt bestehender Bäume am südlichen Rand des Plangebietes.

Intensive Ausmagerung über 5 Jahre (verpflichtende mehrmalige Mahd mit Mähgutabfuhr). Wechsel auf extensive Bewirtschaftung durch Schafbeweidung frühestens nach 5 Jahren.

Enge Abstimmung der Ausgleichsmaßnahmen mit der unteren Naturschutzbehörde.

Schutzgut Boden
Informationen, was bei eventuell festgestellten Auffälligkeiten der Bodenbeschaffenheit zu veranlassen ist.

Umsetzung führt zur Reduzierung landwirtschaftlicher Flächen verbunden mit einer teilweisen Versiegelung.

Die angrenzende amtliche Biotopfläche (Nr. 7931-0061 – Feuchtgebiet östl. Reisch) ist zu schützen. Sensible Flächen sind vor Befahrung durch Baumaschinen zu schützen und sollen nicht als Materiallagerplatz bzw. Baustelleneinrichtungsfläche verwendet werden.

Schutzgut Wasser 
Das Niederschlagswasser ist vor Ort zu versickern, um das Wasser an Ort und Stelle dem natürlichen Wasserkreislauf zuzuführen und die Grundwasserneubildung zu fördern.

Bedingt durch die Hanglage des Plangebietes und der baubedingten teilweisen Versiegelung ist ein besonderes Augenmerk auf das Abführen des Oberflächenwassers während Starkregenereignissen zu richten. Auf eine hinreichende Größe der geplanten Rigolen ist zu achten.

Schutzgut Fläche
Landwirtschaftliche Emissionen (Lärm-, Geruch- und Staubentwicklungen) der angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen und Betriebe sind zu dulden.

Schutzgut Mensch
Geräusche durch den geplanten Schreinereibetrieb sowie den Einsatz einer Wärmepumpe sind zu erwarten.

Schutzgut Klima
Sinnvolle Ausrichtung der Dachflächen um eine verbindliche Verwendung von Photovoltaikanlagen zu ermöglichen.


Stellungnahmen während der Auslegung
Während der vorgenannten Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen zu den Bauleitplanverfahren abgeben.
Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (bauordnungsamt[at]landsberg[dot]de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Alle Stellungnahmen werden nach Auswertung und Überprüfung dem zuständigen Gremium zur Entscheidung vorgelegt (Abwägung).

Nicht rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen, können bei der Beschlussfassung über die Bauleipläne unberücksichtigt bleiben.

Für den Flächennutzungsplan gilt:
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

Der Inhalt der Bekanntmachung ist auch auf der Homepage der Stadt Landsberg am Lech unter https://www.landsberg.de/rathaus/aktuelles/amtliche-bekanntmachungen/ eingestellt und  ferner über das zentrale Internetportal des Freistaats Bayern (https://www.geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal zugänglich.

Hinweis zum Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) Datenschutzgrundverordnung i.V.m. § 3 BauGB und dem Bayerischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen können aus dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationen im Bauleitplanverfahren“ entnommen werden, welches öffentlich ausgehängt wird.


Landsberg am Lech, 26. März 2026
STADT LANDSBERG AM LECH

Doris Baumgartl
Oberbürgermeisterin