Lechwehr

01.04.2026 - Amtliche Bekanntmachung der großen Kreisstadt Landsberg am Lech

Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung (Wasserabgabesatzung) für den Zweckverband area61

Innovationspunkt Penzing - Landsberg am Lech

1. Die Verbandsversammlung hat die Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung (Wasserabgabesatzung) beschlossen. Die Wasserabgabesatzung tritt am 01. April 2026 in Kraft. Die Wasserabgabesatzung wird durch Veröffentlichung im Amtsblatt des Landkreises Landsberg am Lech veröffentlicht. Laut § 13 Abs. 1 der Verbandssatzung des Zweckverbandes area61 - Innovationspunkt Penzing - Landsberg am Lech i. V. m. § 37 der Geschäftsordnung 2020 - 2026 für den Stadtrat der Großen Kreisstadt Landsberg am Lech wird die Wasserabgabesatzung vom 1. April 2026 bis 4. Mai 2026 in der Verwaltung der Stadt Landsberg am Lech, Katharinenstraße 1, 86899 Landsberg am Lech, Zimmer 2.11 niedergelegt.

 

Wasserabgabesatzung - Zweckverband area61

Anlage Wasserabgabensatzung - Zweckverband area61

 

Landsberg am Lech, 01.04.2026

In Vertretung

Moritz Hartmann
2. Bürgermeister