30.05.2025 - Amtliche Bekanntmachung der Großen Kreisstadt Landsberg am Lech
Bebauungsplanverfahren mit Grünordnung „Ost 1, 10. Änderung“ der Stadt Landsberg am Lech
Hier: Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss des Landsberger Stadtrats hat in seiner Sitzung am 14. Juli 2021 auf Antrag des Landratsamtes Landsberg am Lech die Aufstellung des Bebauungsplans mit Grünordnung „Ost 1, 10. Änderung“ beschlossen. Der damalige Aufstellungsbeschluss beinhaltete auch für die beruflichen Schulen, den städtischen Bauhof, die Stadtwerke Landsberg KU sowie für das Agrarbildungszentrum ein gemeinsames Parkhaus zu schaffen. Die Planung hierfür schreitet allerdings langsamer voran als die zeitlich dringende Sanierung der beruflichen Schulen. Um die Baurechtschaffung für die Umbauten der beruflichen Schulen nicht weiter zu verzögern, soll nun die Bebauungsplanänderung hierfür ohne Berücksichtigung der Parkhauskonzeption vorgezogen werden.
Die inzwischen gefertigten Bauleitplanvorentwürfe wurden vom Landsberger Stadtrat im Anschluss an die getroffenen Abwägungsbeschlüsse in der Sitzung am 04. Juni 2025 gebilligt und die Auslegung bzw. Einleitung der förmlichen Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB (Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung) beschlossen.
Wo liegt das Plangebiet?
Das gegenständliche Planungsgebiet mit einer Größe von ca. 5,01 ha befindet sich im Osten der Stadt Landsberg am Lech und umfasst die Flurstücke mit den Nummern 1420/10, 1420/11, 1420/25 und 1420/28, alle Gemarkung Landsberg am Lech. Nördlich grenzt der Quartierspark „Am Kornfeld“ (öffentliche Grünfläche) an den Änderungsbereich. Nordwestlich liegt das Agrarbildungszentrum. Westlicher Nachbar ist der städtische Bauhof. Östlich und südlich verläuft die Spitalfeldstraße. Südlich schließt sich ein Gewerbegebiet mit vereinzelter Wohnnutzung (Betriebsleiterwohnungen) an. Der Geltungsbereich selbst umfasst die Berufsschule mit Außenanlagen und Stellplätzen und ist weiträumig von Heckenstrukturen und Bäumen umgeben.
Was ist Anlass und Zielsetzung der Planung?
Das Landratsamt Landsberg am Lech beabsichtigt, ihre beruflichen Schulen an der Spitalfeldstraße zu sanieren, entsprechend den Anforderungen als Ausbildungsstätte zu modernisieren und zu erweitern. Neben den baulichen Maßnahmen ist auch eine grundlegende Neugestaltung der Freiflächen geplant. Hierzu hat der Kreisausschuss am 18. Mai 2021 den entsprechenden Beschluss zur Generalsanierung und Erweiterung gefasst.
Planungsrechtliche Ausgangslage
Die Erweiterungsmaßnahmen, die teilweise außerhalb der Baufenster des rechtskräftigen Bebauungsplans „Ost 1, 9. Änderung“ (Nr. 1119) liegen, erfordern eine Änderung des aktuellen Bebauungsplans. Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Stadt Landsberg am Lech aus dem Jahre 2001 ist das Plangebiet bereits als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Berufsschule“ dargestellt. Ferner ist der vorhandene Sportplatz als „Grünfläche für Sport“ gekennzeichnet.
Die im gegenständlichen Bebauungsplan Nr. 1119/1 „Ost 1, 10. Änderung“ vorgesehenen Nutzungen entwickeln sich aus dem geltenden Flächennutzungsplan der Stadt Landsberg am Lech. Eine Änderung des Flächennutzungsplans ist daher nicht erforderlich.
Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB wird von Dienstag, 10. Juni 2025 bis einschließlich Mittwoch 09. Juli 2025 auf der Internetseite der Stadtverwaltung unter https://www.landsberg.de/rathaus/aktuelles/aktuelle-bebauungsplaene/ durchgeführt. Dabei stehen der Bebauungsplanentwurf, die Satzung mit Begründung, der Umweltbericht, ein faunistisches Gutachten, eine schalltechnische Verträglichkeitsuntersuchung, der Erhebungsbogen „Ökokonto“ und die unten aufgeführten wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen zur Verfügung.
Ferner hängen vorgenannte Unterlagen im Auslegungszeitraum in der Stadtverwaltung Landsberg am Lech, Katharinenstraße 1, 86899 Landsberg am Lech, Erdgeschoss, Vorraum zum Bürgerbüro, an Ständerwänden während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Die gesamten Unterlagen liegen zusätzlich während der Dienststunden im Bauordnungsamt der Stadtverwaltung Landsberg am Lech, Katharinenstraße 1, 86899 Landsberg am Lech, 1. Obergeschoss, Zimmer 1.23, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Der Vorraum zum Bürgerbüro als auch der Auslegungsraum im Bauordnungsamt sind mit Hilfe eines Aufzuges behindertengerecht erreichbar.
Öffnungszeiten
Die Stadtverwaltung Landsberg am Lech ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr geöffnet. Der Zugang zu den Papierunterlagen ist nach vorheriger telefonischer oder elektronischer Terminvereinbarung unter der Nummer 0 81 91/ 1 28 - 2 40 bzw. per E-Mail unter claus.mueller[at]landsberg[dot]de auch außerhalb der offiziellen Öffnungszeiten möglich.
Wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen
Bestandteil der ausgelegten umweltbezogenen Unterlagen sind neben dem Umweltbericht, dem faunistischen Gutachten, dem Erhebungsbogen „Ökokonto“ und der schalltechnischen Verträglichkeitsuntersuchung auch die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen der Stadtwerke Landsberg KU, des Wasserwirtschaftsamtes Weilheim und des Landratsamtes Landsberg am Lech als untere Bodenschutz- und Abfallbehörde (§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB). Die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen enthalten u.a. die folgenden Arten umweltbezogener Informationen:
Schutzgut Wasser
Das Niederschlagswasser ist vor Ort zu versickern, um das Wasser an Ort und Stelle dem natürlichen Wasserkreislauf zuzuführen und die Grundwasserneubildung zu fördern.
Gemäß § 37 Wasserhaushaltsgesetz darf der natürliche Ablauf wild abfließenden Oberflächenwassers nicht zum Nachteil höher oder tiefer liegender Grundstücke behindert, verstärkt oder auf andere Weise verändert werden.
Schutzgut Boden / Fläche / Luft
Nach den Erkenntnissen der Baugrunderkundung ist in Teilbereichen mit aufgefüllten Bodenbereichen zu rechnen. Dabei handelt es sich wahrscheinlich um mit Ziegelresten vermischtes schluffig-toniges Abraummaterial aus der Ziegelherstellung. Aus Bauvorhaben im Umfeld ist zudem bekannt, dass in Auffüllungen gleicher branchentypischer Herkunft auch Verbrennungsrückstände anzutreffen sind. Zur Sicherung einer ordnungsgemäßen Bauaushubentsorgung (Vermeidung von unkontrollierten Schadstoffverlagerungen und –mobilisierungen) sollen daher Anforderungen zur Aushubüberwachung berücksichtigt werden. Soweit Deponiegase nicht ausgeschlossen werden können, sind Bodenluftuntersuchungen vorzunehmen.
Stellungnahmen während der Auslegung
Während der vorgenannten Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen zum Bauleitplanverfahren abgeben. Diese können zum Beispiel schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Darüber hinaus können die Stellungnahmen auch per Post (Stadt Landsberg am Lech, Bauordnungsamt, Katharinenstraße 1, 86899 Landsberg am Lech) oder elektronisch (claus.mueller[at]landsberg[dot]de) eingereicht werden. Bei einer Aufnahme zur Niederschrift wird um vorherige telefonische oder elektronische Terminvereinbarung unter der Nummer 0 81 91/1 28-2 40 bzw. per E-Mail unter claus.mueller[at]landsberg[dot]de gebeten.
Alle Stellungnahmen werden nach Auswertung und Überprüfung dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt (Abwägung). Der Stadtrat entscheidet, ob die Äußerung zu einer Änderung oder Ergänzung des Bauleitplanes führt. Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Landsberg am Lech deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist (§ 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 5 Satz 1 BauGB).
Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung i.V.m. § 3 BauGB und dem Bay. Datenschutzgesetz. Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgeben werden, erhalten die Verfasser keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen können aus dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ entnommen werden, welches öffentlich im Bürgerbüro ausgehängt wird.
Landsberg am Lech, 05. Juni 2025
STADT LANDSBERG AM LECH
gez.
Doris Baumgartl, Oberbürgermeisterin