Lechwehr

30.09.2024 - Amtliche Bekanntmachung der Großen Kreisstadt Landsberg am Lech

Über die Neufassung der Unternehmenssatzung für das Kommunalunternehmen Stadtwerke Landsberg, Anstalt des Öffentlichen Rechts

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 25.09.2024 die Neufassung der Unternehmenssatzung für das Kommunalunternehmen Stadtwerke Landsberg, Anstalt des Öffentlichen Rechts, beschlossen.
Diese Satzung tritt am 01.10.2024, frühestens jedoch am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die derzeit geltende Unternehmenssatzung für das „Kommunalunternehmen Stadtwerke Landsberg“ vom 14.02.2022 außer Kraft.

Aufgrund von Art. 23 Satz 1, Art. 89 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. 1998, S. 796), die zuletzt durch § 1 Abs. 6 der Verordnung vom 4. Juni 2024 (GVBl. S. 98) geändert worden ist, erlässt die Stadt Landsberg am Lech die Neufassung der Unternehmenssatzung für das Kommunalunternehmen Stadtwerke Landsberg, Anstalt des öffentlichen Rechts.


Die Neufassung der Unternehmenssatzung wird in der Zeit vom 27.09.2024 – 18.10.2024 in der Stadtverwaltung (Zimmer 1.04) zur Einsichtnahme niedergelegt.
Die Satzung kann im Übrigen auf der Homepage der Stadt Landsberg am Lech - www.landsberg.de - eingesehen werden.

Landsberg am Lech, 27.09.2024
 

Stadt Landsberg am Lech

    
 gez. Doris Baumgartl
 Oberbürgermeisterin