Amtliche Bekanntmachung der Großen Kreisstadt Landsberg am Lech
Amtliche Bekanntmachung der Großen Kreisstadt Landsberg am Lech
über die Neufassung der Satzung der Herkomer-Stiftung der Stadt Landsberg am Lech
Der Stadtrat hat am 28.07.2021 die Neufassung der Satzung für die Herkomer-Stiftung der Stadt Landsberg am Lech beschlossen. Die Neufassung der Satzung tritt mit ihrer Genehmigung durch die Regierung von Oberbayern mit Schreiben vom 16.08.2021 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 13.04.1983 außer Kraft.
Die o.g. Satzung liegt gem. Art. 26 Abs. 2 der Gemeindeordnung, sowie § 4 Satz 1 der Bekanntmachungsverordnung während der allgemeinen Geschäftsstunden im Verwaltungsgebäude der Stadtverwaltung Landsberg am Lech, Katharinenstr. 1, Zimmer 1.04 (1.Stock) öffentlich zur Einsicht aus.
Landsberg am Lech, den 09.09.2021
Stadt Landsberg am Lech
Doris Baumgartl
Oberbürgermeisterin