Lechwehr

Amtliche Bekanntmachung der Großen Kreisstadt Landsberg am Lech

Information über die bayerische Grundsteuerreform

Mit Allgemeinverfügung vom 30. März 2022 wurde die Eigentümerinnen und Eigentümer durch das Bayerische Landesamt für Steuern öffentlich dazu aufgefordert, in dem Zeitraum vom 01.Juli 2022 bis 31. Oktober 2022 eine Grundsteuererklärung einzureichen. Für die Erklärung sind die Eigentumsverhältnisse und die tatsächlichen baulichen Gegebenheiten am 01. Januar 2022 maßgeblich, sog. Stichtag.

Nach Möglichkeit sollte die Abgabe elektronisch über ELSTER – Ihr Online-Finanzamt oder durch Ausfüllung eines PDF-Formulars am PC erfolgen (www.elster.de). Sollte es nicht möglich sein eines der beiden genannten Möglichkeiten in Anspruch zu nehmen, so können die Erklärungsvordrucke in Papierform ab dem 01.Juli 2022 in der Zeit von 08:00 bis 12:00 Uhr in der Stadtverwaltung im Bürgerbüro abgeholt werden.

Bei Fragen zur Abgabe der Grundsteuererklärung ist die Bayerische Steuerverwaltung in der Zeit von Montag bis Donnerstag von 08:00 – 18:00 Uhr und Freitag von 08:00 – 16:00 Uhr telefonisch für Sie erreichbar: 089-30 70 00 77

Landsberg am Lech, 24.06.2022
Stadt Landsberg am Lech
Doris Baumgartl
Oberbürgermeisterin