Lechwehr

Amtliche Bekanntmachung des Bebauungsplans "Photovoltaik-Freiflächenanlage Friedheim"

Bebauungsplan mit Grünordnung "Photovoltaik-Freiflächenanlage Friedheim"
einschließlich der 81. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan
- frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB
)
- Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses nach § 2 Abs. 1 BauGB


Der Stadtrat der Stadt Landsberg am Lech hat in seiner Sitzung am 14. April 2021, aktualisiert in der Sitzung vom 09. Februar 2022, die Aufstellung des Bebauungsplans mit Grünordnung „Photovoltaik-Freiflächenanlage Friedheim“ sowie die damit verbundene Einleitung zur 81. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan beschlossen.

Aufstellungsbeschluss
Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan mit Grünordnung „Photovoltaik-Freiflächenanlage Friedheim“ sowie der Beschluss zur 81. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan werden hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Geltungsbereich
Das zu überplanende Gebiet liegt ca. 180 m südöstlich von Friedheim und westlich der Bundesstraße B 17 bzw. der Bahnlinie Landsberg-Schongau. Der Geltungsbereich umfasst ein Areal von ca. 7,4 ha und beinhaltet die Grundstücke mit den Flur-Nummern 2028/7, 2051/2, 2052/2 und 2054/2 sowie Teilflächen der Grundstücke mit den Flur-Nummern 2014, 2015, 2016, 2017 und 2017/1, alle Gemarkung Erpfting. Die geplante Fläche, auf der die Photovoltaikmodule stehen sollen, umfasst eine Fläche von ca. 5,6 ha. Die Aufstellfläche wird bisher überwiegend als Grünlandacker mit niedriger Ertragsfähigkeit genutzt. Das Areal wird über die Nikolsburger Straße und ab dem Anwesen Nikolsburger Straße 17a über einen neu anzulegenden Erschließungsweg mit einer Länge von etwa 140 m erschlossen. Der Betrieb der Solaranlage wird etwa eine Pkw-Fahrt pro Woche erfordern (Kontrollfahrt).

Anlass der Planung
Die Stadtwerke Landsberg KU beabsichtigen im planungsrechtlichen Außenbereich nach      § 35 BauGB eine Photovoltaik-Freiflächenanlage mit 5 MWp (Megawatt peak) westlich der Bundesstraße B 17 und der Bahnlinie Landsberg – Schongau zu errichten und zu betreiben. Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Stadt Landsberg am Lech aus dem Jahre 2001 ist das Plangebiet als „Fläche für die Landwirtschaft“ mit den landschaftspflegerischen Maßnahmen und Empfehlungen „Aufbau eines detaillierten Biotopverbundes“ und „Bereiche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung der Landschaft“, sowie als Bereiche in denen langfristig die landwirtschaftliche Nutzung extensiviert werden sollte“ dargestellt.

Die aktuell bestehende planungsrechtliche Situation lässt die Umsetzung nicht zu. Um eine Photovoltaik-Freiflächenanlage im Bereich Friedheim zu schaffen, ist daher die Durchführung eines Bebauungsplanverfahrens verbunden mit der Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Landsberg am Lech im Regelverfahren erforderlich.

Planungsziele
Ziel der Stadt Landsberg am Lech ist es, den Belangen des Umweltschutzes durch die Nutzung erneuerbarer Energien gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe f) BauGB in dafür geeigneten Flächenbereichen gerecht zu werden.
Die Fläche unter den geplanten Solarmodulen sowie die entstehenden naturschutzfachlich wirksamen Rand- und Eingrünungsflächen werden als artenreiches Extensivgrünland mit Staudenfluren entwickelt. Die Umwandlung landwirtschaftlich genutzten Grünlands in extensiv genutztes Grünland trägt zur Förderung des Artenreichtums bei. Die Qualitätssicherung dieser Flächen wird mit entsprechenden Maßnahmen, wie beispielsweise Regelungen zur Mahd, dauerhaft vertraglich gesichert.
Die Maßnahme ist auch ein wichtiger Beitrag zur Umsetzung des „Integrierten Klimaschutzkonzeptes des Landkreises Landsberg am Lech“. Es trägt zur Umsetzung der Ziele der kommunalen Gesamtstrategie „Unserer Landsberg 2035“ bei.

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB hängen vorgenannte Bauleitplanentwürfe mit den zeichnerischen und textlichen Teilen, den Begründungen sowie den Umweltberichten, einer Relevanzprüfung Artenschutz in der Zeit vom 28. Februar 2022 bis einschließlich 01. April 2022 in der Stadtverwaltung Landsberg am Lech, Katharinenstraße 1, 86899 Landsberg am Lech, Erdgeschoss, im Vorraum zum Bürgerbüro, an Ständerwänden während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Die gesamten Unterlagen liegen ferner in diesem Zeitraum während der Dienststunden im Bauordnungsamt der Stadtverwaltung Landsberg am Lech, Katharinenstraße 1, 1. Obergeschoss, Zimmer 1.23, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Der Vorraum zum Bürgerbüro als auch der Auslegungsraum im Bauordnungsamt sind mit Hilfe eines Aufzuges behindertengerecht erreichbar.
Aufgrund der COVID-19-Pandemie ist die Stadtverwaltung Landsberg am Lech aktuell für den Publikumsverkehr geschlossen, was Auswirkungen auf die vorgeschriebene Abwicklung der Öffentlichkeitsbeteiligung hat. Die Unterlagen zu den beiden Bauleitplanverfahren sind daher auf der Grundlage von § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 1 Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie i.V.m. § 27a Verwaltungsverfahrensgesetz auch auf der Internetseite der Stadt Landsberg am Lech unter folgender Adresse zu finden:

https://www.landsberg.de/rathaus/aktuelles/aktuelle-bebauungsplaene/

Der Zugang zu den Papierunterlagen ist auch nach vorheriger telefonischer oder elektronischer Terminvereinbarung unter der Nummer 0 81 91/ 1 28 - 2 40 bzw. per E-Mail unter claus.mueller[at]landsberg[dot]de möglich.

Während der vorgenannten Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen zu den Bauleitplanverfahren abgeben. Diese können zum Beispiel schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Darüber hinaus können die Stellungnahmen auch per Post (Stadt Landsberg am Lech, Bauordnungsamt, Katharinenstraße 1, 86899 Landsberg am Lech) oder E-Mail (claus.mueller[at]landsberg[dot]de) eingereicht werden. Aufgrund der aktuellen Situation durch die COVID-19-Pandemie wird bei der Aufnahme einer Stellungnahme zur Niederschrift um vorherige telefonische oder elektronische Terminvereinbarung unter der Nummer 0 81 91/1 28-2 40 bzw. per E-Mail unter claus.mueller[at]landsberg[dot]de gebeten. Alle Stellungnahmen werden nach Auswertung und Überprüfung dem zuständigen Gremium zur Entscheidung vorgelegt (Abwägung).

 

Landsberg am Lech, 17. Februar 2022
STADT LANDSBERG AM LECH

Doris Baumgartl
Oberbürgermeisterin