Lechwehr

Amtliche Bekanntmachung über BPlan-Entwurf Katharinenstraße 52

Bebauungsplanentwurf „Katharinenstraße 52“ einschließlich der 78. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Landsberg am Lech;
- Aufstellungsbeschluss (§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch –BauGB-)
- Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB)


Der Landsberger Stadtrat hat in seiner Sitzung am 30. Januar 2019 die Aufstellung des Bebauungsplans „Katharinenstraße 52“ mit integriertem Grünordnungsplan sowie die damit verbundene Einleitung zur 78. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Katharinenstraße 52“ sowie der Beschluss zur 78. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Landsberg am Lech werden hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht (Aufstellungsbeschluss).

Anlass der Planung
Das Plangebiet ist planungsrechtlich als Außenbereichsfläche im Innenbereich eingestuft (§ 35 BauGB). Der Bebauungsplan wird benötigt, um im Geltungsbereich zwei Wohnhäuser anstatt der aufgegebenen landwirtschaftlichen Nutzung zu errichten. Die Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren wird erforderlich, da die aktuellen Darstellungen (sonstige Grünfläche, waldähnliche Bestockung, Einzelbaum) in einem Teilbereich als „Wohnbaufläche“ umgewandelt werden sollen.

Örtliche Lage
Das Plangebiet umfasst das Grundstück Katharinenstraße 52, 86899 Landsberg am Lech, Flur Nr. 852, Gemarkung Landsberg. Es liegt am Lechhochufer innenstadtnah zur Landsberger Altstadt. Es wird durch eine Zufahrt von der Katharinenstraße her erschlossen und hat eine Größe von 8.620 m². Das Plangebiet ist durch den Wiesenhang des Lechhochufers geprägt. Der westliche Bereich des Hanges ist bewaldet. Nördlich grenzt der temporär wasserführende Hungerbach mit anschließender Kleingartensiedlung an. Im ebenen Teil zum Hungerbach auslaufenden Hangfuß befindet sich ein aufgelassenes landwirtschaftliches Gehöft, bestehend aus einem Langfirsthof mit ca. 30 m Länge und einem dazu querstehenden Stadel sowie weiteren kleineren Nebengebäuden. In den ebenen Bereichen und entlang der Zufahrt sowie teilweise im Wiesenhang sind Einzelbäume vorhanden. Im Nordosten schließen Reihenhaussiedlungen sowie die Kleingartenanlage an. Im Süden an der Hangoberkante erstreckt sich Wohnbebauung (Einfamilien- und Reihenhäuser), die über die Johann-Arnold-Straße und die Ignaz-Kögler-Straße erschlossen wird.

Ziel der Planung
Ziel der Planung ist es, die baurechtlichen Grundlagen für die Schaffung von Wohnraum im Bereich des aufgelassenen landwirtschaftlichen Gehöfts an der Katharinenstraße 52, 86899 Landsberg am Lech, zu schaffen. Dabei sollen auch nachstehende Belange umgesetzt werden:
Berücksichtigung der Ziele des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK)
Stärkung der Wohnraumversorgung
Flächenschonender Umgang mit Baulandflächen durch Umstrukturierung des Baubestandes unter Berücksichtigung der Innenentwicklung
Entwicklung einer qualitätsvollen und standortangemessenen Wohnbebauung in innenstadtnaher Lage
Stärkung der Erlebbarkeit des Lechhanges für die Öffentlichkeit
Entwicklung qualitätsvoller Grün- und Freiflächen unter Berücksichtigung der Hangsituation, des Hungerbaches und der Kleingärten
Schaffung neuer Wege für Fußgänger und Radfahrer
Sicherung einer qualitätsvollen Bewaldung des Lechhanges
Die Erschließung des Gebietes ist über einen 4 Meter breiten Eigentümerweg von der Katharinenstraße aus vorgesehen. Für diesen Eigentümerweg werden vertraglich Geh- und Fahrtrechte für die Öffentlichkeit vereinbart.

Auswirkung auf einen bestehenden Bebauungsplan
Das Plangebiet wird teilweise vom einfachen Bebauungsplan „Nutzungsbeschränkung Altstadt und Zufahrtsbereich“ erfasst. Der Bebauungsplan „Katharinenstraße 52“ ersetzt zukünftig den hineinragenden Teil des rechtskräftigen Bebauungsplans „Nutzungsbeschränkung Altstadt und Zufahrtsbereich“ vollständig.

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Aufgrund der COVID-19-Pandemie ist die Stadtverwaltung aktuell für den Publikumsverkehr geschlossen, was Auswirkungen auf die in § 3 Abs. 1 BauGB vorgeschriebene Abwicklung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung hat.
Die Bauleitplanentwürfe einschließlich Satzungsentwurf, die Begründungen sowie die jeweiligen Umweltberichte, eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP), ein geotechnischer Bericht sowie ein naturschutzfachliches Kurzgutachten liegen in der Zeit vom 15. Februar 2021 bis einschließlich 19. März 2021 im Bauordnungsamt der Stadtverwaltung Landsberg am Lech, Katharinenstraße 1, 86899 Landsberg am Lech, 1. Obergeschoss, Zimmer 1.23, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Das Zimmer 1.23 ist mit Hilfe eines Aufzugs erreichbar. Auskünfte durch das Bauordnungsamt werden nach vorheriger Terminvereinbarung (telefonisch unter der Nummer 0 81 91/1 28-2 40 oder per E-Mail unter claus.mueller@landsberg.de) erteilt.

Die Unterlagen zu den Bauleitplanverfahren sind auf der Grundlage von § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie –PlanSiG- i.V.m. § 27a Verwaltungsverfahrensgesetz –VwVfG-) auch auf der Internetseite der Stadt Landsberg am Lech unter folgender Adresse zu finden:

https://www.landsberg.de/rathaus/aktuelles/aktuelle-bebauungsplaene/


Sollte die Verwaltung während der laufenden Auslegungszeit wieder für den Publikumsverkehr geöffnet werden, hängen die Unterlagen zusätzlich in der Stadtverwaltung Landsberg am Lech, Katharinenstraße 1, 86899 Landsberg am Lech, Erdgeschoss, an Ständerwänden rechts neben dem Haupteingang während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Der Auslegungsraum im Eingangsbereich verfügt über einen barrierefreien Zugang.

Während der vorgenannten Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen zu den Bauleitplanentwürfen abgeben. Diese können schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Darüber hinaus können die Stellungnahmen auch per Post (Stadt Landsberg am Lech, Bauordnungsamt, Katharinenstraße 1, 86899 Landsberg am Lech) oder E-Mail (claus.mueller[at]landsberg[dot]de) eingereicht werden. Aufgrund der aktuellen Situation durch die COVID-19-Pandemie wird bei der Aufnahme einer Stellungnahme zur Niederschrift um vorherige telefonische oder elektronische Terminvereinbarung unter der Nummer 0 81 91/1 28-2 40 bzw. per E-Mail unter claus.mueller[at]landsberg[dot]de gebeten. Alle Stellungnahmen werden nach Auswertung und Überprüfung dem Landsberger Stadtrat zur Entscheidung (Abwägung) vorgelegt.


Landsberg am Lech, 4. Februar 2021
STADT LANDSBERG AM LECH

Doris Baumgartl
Oberbürgermeisterin