Lechwehr

Amtliche Bekanntmachung über das Bebauungsplanverfahren „Photovoltaik-Freiflächenanlage Friedheim“

Bebauungsplanverfahren „Photovoltaik-Freiflächenanlage Friedheim“ einschließlich der 81. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Landsberg am Lech;
Hier: Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)



Der Stadtrat der Stadt Landsberg am Lech hat in seiner Sitzung am 14. April 2021 die Aufstellung des Bebauungsplans „Photovoltaik-Freiflächenanlage Friedheim“ sowie die damit verbundene Einleitung zur 81. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans beschlossen.

Die inzwischen gefertigten Bauleitplanentwürfe wurden vom Landsberger Stadtrat in der Sitzung am 25. Mai 2022 gebilligt und die Auslegung bzw. Einleitung der förmlichen Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB (Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung) beschlossen.

Anlass der Planung
Die Stadtwerke Landsberg KU beabsichtigen im planungsrechtlichen Außenbereich nach § 35 BauGB eine Photovoltaik-Freiflächenanlage westlich der Bundesstraße B 17 und der Bahnlinie Landsberg – Schongau zu errichten. Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Stadt Landsberg am Lech aus dem Jahre 2001 ist das Plangebiet als „Fläche für die Landwirtschaft“ mit den landschaftspflegerischen Maßnahmen und Empfehlungen „Aufbau eines detaillierten Biotopverbundes“ und „Bereiche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung der Landschaft“, sowie als Bereiche in denen langfristig die landwirtschaftliche Nutzung extensiviert werden sollte, dargestellt.

Die aktuell bestehende planungsrechtliche Situation lässt die Umsetzung nicht zu. Um eine Photovoltaik-Freiflächenanlage im Bereich Friedheim zu schaffen, ist daher die Durchführung eines Bebauungsplanverfahrens verbunden mit der Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Landsberg am Lech im Regelverfahren bzw. Parallelverfahren erforderlich.

Planungsziele
Ziel der Stadt Landsberg am Lech ist es, den Belangen des Umweltschutzes durch die Nutzung erneuerbarer Energien gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe f) BauGB in dafür geeigneten Flächenbereichen gerecht zu werden.
Die Fläche unter den geplanten Solarmodulen sowie die entstehenden naturschutzfachlich wirksamen Rand- und Eingrünungsflächen werden als artenreiches Extensivgrünland mit Staudenfluren entwickelt. Die Umwandlung landwirtschaftlich genutzten Grünlands in extensiv genutztes Grünland trägt zur Förderung des Artenreichtums bei. Die Qualitätssicherung dieser Flächen wird mit entsprechenden Maßnahmen, wie beispielsweise Regelungen zur Mahd, dauerhaft vertraglich gesichert.
Die Maßnahme ist auch ein wichtiger Beitrag zur Umsetzung des „Integrierten Klimaschutzkonzeptes des Landkreises Landsberg am Lech“. Es trägt zur Umsetzung der Ziele der kommunalen Gesamtstrategie „Unser Landsberg 2035“ bei.

Geltungsbereich:
Das zu überplanende Gebiet liegt ca. 180 m südöstlich von Friedheim und westlich der Bundesstraße B 17 bzw. der Bahnlinie Landsberg-Schongau. Der Geltungsbereich umfasst ein Areal von ca. 7,1 ha und beinhaltet die Grundstücke (Teilflächen) mit den Flur-Nummern 2014, 2015, 2016, 2017 und 2017/1, alle Gemarkung Erpfting. Die geplante Fläche, auf der die Photovoltaikmodule stehen sollen, umfasst eine Fläche von ca. 5,4 ha. Die Aufstellfläche wird bisher überwiegend als Grünlandacker mit niedriger Ertragsfähigkeit genutzt. Das Areal wird über die Nikolsburger Straße und ab dem Anwesen Nikolsburger Straße 17a, 86899 Landsberg am Lech, über einen neu anzulegenden Erschließungsweg mit einer Länge von etwa 140 m erschlossen. Der Betrieb der Solaranlage wird etwa eine Pkw-Fahrt pro Woche erfordern (Kontrollfahrt).

Verkleinerung der überbaubaren Fläche
Gegenüber der ersten Auslegung haben sich die Flächengrößen etwas verkleinert. Die Gesamtfläche (Geltungsbereich) hat sich aufgrund Herausnahme von im Eigentum der Bahn stehenden Grundstücken mit den Flur-Nrn. 2028/7, 2051/2, 2052/2 und 2054/2, alle Gemarkung Erpfting, von 7,4 ha auf ca. 7,1 ha reduziert. Auch die mit Photovoltaik-Modulflächen überbaubare Fläche wurde im zweiten Verfahrensschritt um 0,2 ha von 5,6 ha auf nunmehr 5,4 ha innerhalb des Geltungsbereiches verringert.  

Öffentlichkeitsbeteiligung:
Die Bauleitplanentwürfe, die Begründungen einschließlich der Umweltberichte sowie einer auf der Grundlage von § 44 Bundesnaturschutzgesetz durchgeführten Relevanzprüfung Artenschutz hängen zusammen mit den nachstehend aufgeführten wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 14. Juli 2022 bis einschließlich 17. August 2022 in der Stadtverwaltung Landsberg am Lech, Katharinenstraße 1, 86899 Landsberg am Lech, Erdgeschoss, im Vorraum zum Bürgerbüro, an Ständerwänden während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Die gesamten Unterlagen liegen ebenfalls in diesem Zeitraum während der Dienststunden im Bauordnungsamt der Stadtverwaltung Landsberg am Lech, Katharinenstraße 1, 86899 Landsberg am Lech, Zimmer 1.24, 1. Obergeschoss, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Der Auslegungsraum verfügt über einen barrierefreien Zugang. Das Zimmer 1.24 ist auch mit Hilfe eines Aufzuges erreichbar.

Aufgrund der COVID-19-Pandemie ist die Stadtverwaltung Landsberg am Lech aktuell für den Publikumsverkehr nachmittags geschlossen, was Auswirkungen auf die vorgeschriebene Abwicklung der Öffentlichkeitsbeteiligung hat. Die Unterlagen zu den beiden Bauleitplanverfahren sind daher auf der Grundlage von § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 1 Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie i.V.m. § 27a Verwaltungsverfahrensgesetz auch auf der Internetseite der Stadt Landsberg am Lech unter folgender Adresse zu finden: https://www.landsberg.de/rathaus/aktuelles/aktuelle-bebauungsplaene/

Der Zugang zu den Papierunterlagen ist ferner nach vorheriger telefonischer oder elektronischer Terminvereinbarung unter der Nummer 0 81 91 / 1 28 - 2 63 bzw. per Mail unter michael.menhofer@landsberg.de möglich.

Wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen:
Bestandteil der ausgelegten umweltbezogenen Unterlagen sind neben den Umweltberichten, der Relevanzprüfung Artenschutz auch die bereits vorliegenden Stellungnahmen von Fachstellen wie Eisenbahn-Bundesamt, Deutsche Bahn AG, Landratsamt Landsberg als Untere Bodenschutzbehörde. Die Unterlagen enthalten u.a. die folgenden Arten umweltbezogener Informationen:

Auswirkungen auf den Menschen
Informationen über die vom Eisenbahnverkehr ausgehenden Emissionen (insbesondere Luft- und Körperschall, Abgase, Funkenflug, Abtriebe z.B. durch Bremsstäube, elektrische Beeinflussungen durch magnetische Felder etc.).

Ausführungen zu möglichen Blendwirkungen, ausgehend von den eingesetzten Photovoltaik-Modulen auf die östlich verlaufende Bundesstraße B 17 und Bahnstrecke (Verkehrssicherheit).

Informationen zur Erholungsnutzung für die Menschen

Auswirkungen auf den Boden
Informationen zu gefahrenverdächtigen Flächen mit Bodenbelastungen oder sonstigen Gefahrenpotentialen, die in negativer Weise auf das Schutzgut Boden-Mensch und Boden-Grundwasser einwirken können. Hinweise auf mögliche Abgrabungs- und Auffülltätigkeiten.

Ausführungen zur Bodengüte. Der Geltungsbereich teilt sich laut Bodenschätzungskarte im Norden in stark lehmigen Sand der Zustandsstufe 5 (geringe Ertragsfähigkeit) und der geologischen Entstehung Dg (Diluvium, gesteinigt). Die Kulturart ist Acker-Grünland. Der südliche Teilbereich besteht aus lehmigem Sand der Bodenstufe III und Wasserstufe 3 (mittlere Wasserverhältnisse).

Auswirkungen auf das Wasser
Informationen zum Grundwasser, zu Oberflächengewässern, zum Teil mit entsprechenden Hochwassergefahrenflächen und zu einem flachen Teich innerhalb des Biotops „Feuchte und nasse Hochstaudenfluren Nr. 7931-0040-001“.

Auswirkungen auf Tiere und Pflanzen
Informationen zu kartierten und teils gesetzlich geschützten Biotopen im Randbereich des Plangebietes.

Auswirkungen der Planung auf die Lebensräume wildlebender Tierarten (z.B. Fledermäuse, und verschiedene Vogelarten wie den Mäusebussard). Ausführungen zu Zauneidechsen, entlang der Böschungen der Bahnlinie und der Bundesstraße.

Informationen zu den Einflüssen auf die Pflanzen im Plangebiet.

Informationen zur Durchführung naturschutzfachlicher Ausgleichsmaßnahmen, aber auch Ausführungen zu baubedingten Beeinträchtigungen.

Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild
Informationen über die Veränderung des Orts- und Landschaftsbildes als Folge der Bebauung mit Photovoltaik-Modulen und einer Trafostation.

Auswirkungen auf das Klima
Das Plangebiet ist von der Nutzung und dem Vegetationsbestand her grundsätzlich als Kaltluft-Entstehungsgebiet anzusehen.

Stellungnahmen im Rahmen der Auslegung:
Während der Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen zu den beiden Bauleitplanentwürfen abgeben. Diese können zum Beispiel schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Darüber hinaus können die Stellungnahmen auch per Post (Stadt Landsberg am Lech, Bauordnungsamt, Katharinenstraße 1, 86899 Landsberg am Lech) oder E-Mail (michael.menhofer@landsberg.de) eingereicht werden. Die Stellungnahmen werden nach Auswertung und Überprüfung dem Landsberger Stadtrat zur Entscheidung (Abwägung) vorgelegt.

Hinweis:
Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Landsberg am Lech deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitpläne nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 6 Sätze 1 und 2 BauGB).


Landsberg am Lech, 04. Juli 2022
STADT LANDSBERG AM LECH

Doris Baumgartl
Oberbürgermeisterin