Lechwehr

Amtliche Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Bebauungsplans „Wiesengrund, 1. Änderung“

Inkrafttreten des Bebauungsplans „Wiesengrund, 1. Änderung“

Der Landsberger Stadtrat hat in seiner Sitzung am 11. November 2020 den Bebauungsplan „Wiesengrund, 1. Änderung“ gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen. Nach § 10 Abs. 3 BauGB tritt der Bebauungsplan mit dieser Bekanntmachung in Kraft. Der Bebauungsplan wird mit Satzung und Begründung vom Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung an zu jedermanns Einsicht beim Bauordnungsamt der Stadt Landsberg am Lech, Katharinenstraße 1, Zimmer 1.23, 86899 Landsberg am Lech während der Dienststunden bereitgehalten. Außerhalb der allgemeinen Dienststunden können Termine zur Einsichtnahme vereinbart werden (Tel.: 0 81 91/1 28-2 40, E-Mail: claus.mueller[at]landsberg[dot]de). Auf Verlangen wird über den Inhalt des Bebauungsplans Auskunft gegeben. In Kürze wird der Bebauungsplan „Wiesengrund, 1. Änderung“ auch auf der Homepage der Stadt Landsberg am Lech (http://www.landsberg.de) unter der Plannummer 2332 zu finden sein.

Örtliche Lage
Das überplante 3,3 Hektar große Gebiet liegt im Süden von Landsberg am Lech, quasi als Bindeglied zwischen Stadteingang und Landschaft. Der Bereich wird im Norden begrenzt von der bereits errichteten Wohnanlage mit Gewerbeeinheiten (drei Baukörper) Schongauer Straße 20, 22 und 24. Im Osten verläuft die Schongauer Straße (B 17 alt). Im Süden schließt das Areal mit dem Einmündungsbereich Wiesenring/Schongauer Straße ab. Im Westen verläuft die gehölzbestandene Hangkante (Lechterrasse).

Ziel des Bebauungsplans
Aufgrund des steigenden Bedarfs an Wohnraum, insbesondere an preisgünstigen Mietwohnungen (geförderter Mietwohnungsbau) in der Stadt Landsberg am Lech, wurde eine planerische Umstrukturierung des bisherigen Baugebiets „Wiesengrund“ westlich der Schongauer Straße erforderlich. Dabei waren ein sparsamer Flächenverbrauch sowie angemessene Kosten für die Errichtung und den Unterhalt von Wohngebäuden wichtige Parameter. Der Bebauungsplan sieht drei- bis fünfstöckigen Geschosswohnungsbau in offener Bauweise vor. Durch die Umsetzung wird dem im Baugesetzbuch verankerten Grundsatz „Vorrang Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ Rechnung getragen. Zur Versorgung und Belebung des Baugebiets sollen die Nutzungen durch eine Kindertagesstätte sowie gewerbliche Flächen im direkten räumlichen Zusammenhang mit der Schongauer Straße ergänzt werden.

Hinweis gemäß § 44 Abs. 5 BauGB:
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche von durch Festsetzungen des Bebauungsplans oder seine Durchführung eintretenden Vermögensnachteilen, die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichnet sind, sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen bei nicht fristgerechter Geltendmachung wird hingewiesen.

Der Entschädigungspflichtige kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen (§ 44 Abs. 1 BauGB) beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

Hinweis nach §§ 214 und 215 BauGB:
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens‑ und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
     

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der vorstehenden Satzung schriftlich gegenüber der Stadt Landsberg am Lech, Katharinenstraße 1, 86899 Landsberg am Lech unter Darlegung des die Verletzung oder den Mangel begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.


Landsberg am Lech, 27. November 2020
STADT LANDSBERG AM LECH

Doris Baumgartl
Oberbürgermeisterin