Lechwehr

Amtliche Bekanntmachung über den Bebauungsplanentwurf „Reischer Talweg - Kindertagesstätte“

Bebauungsplanentwurf „Reischer Talweg - Kindertagesstätte“
- Aufstellungsbeschluss (§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch –BauGB-)
- Durchführung Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 2 BauGB)

Der Landsberger Stadtrat hat in seiner Sitzung am 12. Dezember 2018 die Aufstellung des Bebauungsplans „Reischer Talweg - Kindertagesstätte“ im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB beschlossen (Einbeziehung von Außenbereichsflächen). Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Reischer Talweg - Kindertagesstätte“ wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht (Aufstellungsbeschluss). Der inzwischen gefertigte Bauleitplanentwurf wurde vom Stadtrat in der Sitzung am 29. Mai 2019 gebilligt und die Auslegung bzw. Einleitung der förmlichen Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB beschlossen (Billigungs- und Auslegungsbeschluss).

Örtliche Lage
Der zu überplanende Bereich liegt im östlichen Stadtgebiet von Landsberg am Lech. Er erstreckt sich auf die beiden Grundstücke mit den Flur Nummern 2004/4 tw. (Reischer Talweg) und 2014 jeweils Gemarkung Landsberg. Im Norden grenzt das Firmengelände der UNIPER Kraftwerke GmbH an. Im Osten findet man landwirtschaftliche Flächen vor. Landwirtschaftliche Flächen sowie eine Gärtnerei befinden sich im Süden. Unmittelbar westlich grenzen die mit Einzelhäusern bebauten Grundstücke Johann-Schmidt-Straße 13, 15 und 17 an. Die Gesamtfläche der Planung hat eine Größe von ca. 1,0 ha. Der genaue Umgriff des Bebauungsplanentwurfs ist aus dem beigefügten Lageplan zu entnehmen, der Bestandteil der Bekanntmachung ist.

Planungsanlass
Planungsanlass ist die Erweiterung eines bestehenden Wohnbaugebietes zur Deckung des Wohnraumbedarfes für Landsberger Familien sowie zur Bedarfsdeckung an Betreuungsplätzen im Krippen- und Kindergartenbereich. Als Fortsetzung der westlich angrenzenden Wohnbebauung soll dabei Baurecht für die Errichtung von elf Reihenhäusern sowie für eine Kindertagesstätte im Osten von Landsberg geschaffen werden. Für die verkehrstechnische Erschließung des Baugebietes ist der Reischer Talweg vorgesehen.

Bebauungsplan zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen
Der Bebauungsplan „Reischer Talweg – Kindertagesstätte“ wird im Verfahren gemäß § 13b BauGB abgewickelt (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren). Der Anwendungsbereich für die Aufstellung eines Bebauungsplans im Sinne des § 13b BauGB wird vom Gesetz auf bestimmte Fälle eingegrenzt, die vorliegend gegeben sind:

Das Verfahren kommt nur für Bebauungspläne mit einer Grundfläche im Sinne des § 13a Abs. 1 Satz 2 BauGB von weniger als 10.000 Quadratmetern in Betracht.

Der Bebauungsplan kommt nur zur Anwendung für Flächen, die sich an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließen.

Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend (§ 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). Demnach kann von der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (§§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB) abgesehen werden. Das Auslegungsverfahren wird -wie hier- mit der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Des Weiteren wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen.

Flächennutzungsplan
Im aktuellen Flächennutzungsplan aus dem Jahre 2001 sind die tangierten Flächen als landwirtschaftliche Nutzflächen dargestellt. Die Abwicklung des vorliegenden Bebauungsplanverfahrens im Rahmen des § 13b BauGB kann ohne parallele Änderung oder Ergänzung des rechtsgültigen Flächennutzungsplans aufgestellt werden. Der Flächennutzungsplan muss nach Abschluss des Bebauungsplanverfahrens im Wege der Berichtigung lediglich angepasst werden.

Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Bebauungsplanentwurf, die Satzung, die Begründung sowie eine schalltechnische Untersuchung hängen in der Zeit vom 14. Juni 2019 bis einschließlich 19. Juli 2019 in der Stadtverwaltung Landsberg am Lech, Katharinenstraße 1, 86899 Landsberg am Lech in einem Schaukasten bzw. an Ständerwänden rechts neben dem Haupteingang während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Die gesamten Unterlagen liegen ferner in diesem Zeitraum während der Dienststunden im Bauordnungsamt der Stadtverwaltung Landsberg am Lech, Katharinenstraße 1, 86899 Landsberg am Lech, 1. OG, Zimmer 1.23 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Der Auslegungsraum im Eingangsbereich verfügt über einen barrierefreien Zugang. Das Zimmer 1.23 ist auch mit Hilfe eines Aufzuges erreichbar. Die Unterlagen zum Bauleitplanverfahren sind auch in Internet unter der Adresse https://www.landsberg.de/rathaus/aktuelles/amtliche-bekanntmachungen/ zu finden (§ 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB).

Während der vorgenannten Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf abgeben. Diese können schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Darüber hinaus können die Stellungnahmen auch per Post (Stadt Landsberg am Lech, Bauordnungsamt, Katharinenstraße 1, 86899 Landsberg am Lech) oder E-Mail (claus.mueller[at]landsberg[dot]de) eingereicht werden. Die Stellungnahmen werden nach Auswertung und Überprüfung dem zuständigen Gremium zur Entscheidung vorgelegt.

Hinweise
Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Landsberg am Lech deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 6 Sätze 1 und 2 BauGB).

Lageplan "Reischer Talweg - Kindertagesstätte"


Landsberg am Lech, 04. Juni 2019
STADT LANDSBERG AM LECH

Mathias Neuner
Oberbürgermeister