Lechwehr

Amtliche Bekanntmachung über die Aufhebung der Flugplatzeigenschaft eines Militärflugplatzes und des Bauschutzbereichs

Im Rahmen der Amtshilfe erlässt die Stadt Landsberg am Lech für das Luftfahrtamt der Bundeswehr die nachstehende öffentliche Bekanntmachung.
 

Landsberg am Lech, 11. August 2020
STADT LANDSBERG AM LECH

Doris Baumgartl
Oberbürgermeisterin

 

Bekanntmachung
Aufhebung der Flugplatzeigenschaft eines Militärflugplatzes und des Bauschutzbereichs


Geschäftszeichen: 1d – 56-50-10/Landsberg – Penzing        
Datum, 04. August 2020                                                                   


Als zuständige militärische Luftfahrtbehörde erkläre ich den Rechtsstatus des Militärflugplatzes LANDSBERG/LECH in Penzing mit sofortiger Wirkung für beendet.

Zugleich ist die luftverkehrsrechtliche Anlage- und Betriebsgenehmigung nach § 48 Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung erloschen.

Weiterhin hebe ich den für diesen Flugplatz nach § 12 Luftverkehrsgesetz festgelegten Bauschutzbereich mit sofortiger Wirkung auf.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei dem Luftfahrtamt der Bundeswehr, Flughafenstraße 1, 51147 Köln erhoben werden.

Im Auftrag

(im Original gezeichnet)
Wienen