Amtliche Bekanntmachung über die Aufhebung der Flugplatzeigenschaft eines Militärflugplatzes und des Bauschutzbereichs
Im Rahmen der Amtshilfe erlässt die Stadt Landsberg am Lech für das Luftfahrtamt der Bundeswehr die nachstehende öffentliche Bekanntmachung.
Landsberg am Lech, 11. August 2020
STADT LANDSBERG AM LECH
Doris Baumgartl
Oberbürgermeisterin
Bekanntmachung
Aufhebung der Flugplatzeigenschaft eines Militärflugplatzes und des Bauschutzbereichs
Geschäftszeichen: 1d – 56-50-10/Landsberg – Penzing
Datum, 04. August 2020
Als zuständige militärische Luftfahrtbehörde erkläre ich den Rechtsstatus des Militärflugplatzes LANDSBERG/LECH in Penzing mit sofortiger Wirkung für beendet.
Zugleich ist die luftverkehrsrechtliche Anlage- und Betriebsgenehmigung nach § 48 Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung erloschen.
Weiterhin hebe ich den für diesen Flugplatz nach § 12 Luftverkehrsgesetz festgelegten Bauschutzbereich mit sofortiger Wirkung auf.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei dem Luftfahrtamt der Bundeswehr, Flughafenstraße 1, 51147 Köln erhoben werden.
Im Auftrag
(im Original gezeichnet)
Wienen