Lechwehr

Amtliche Bekanntmachung über die Auflegung der Haushaltssatzungen und Haushaltspläne der Stadt Landsberg am Lech

Amtliche Bekanntmachung der Großen Kreisstadt Landsberg am Lech über die Auflegung der Haushaltssatzungen und Haushaltspläne der Stadt Landsberg am Lech und der von ihr verwalteten rechtsfähigen Vereinigten Stipendienstiftung sowie der Hubert-von-Herkomerstiftung Landsberg am Lech für das Haushaltsjahr 2021


Der Stadtrat hat am 13. Januar 2021 die Haushaltssatzungen der Stadt Landsberg am Lech und der von ihr verwalteten rechtsfähigen Hubert-von-Herkomerstiftung Landsberg am Lech sowie der Vereinigten Stipendienstiftung Landsberg am Lech für das Haushaltsjahr 2021 beschlossen. Die Haushaltssatzungen treten am 01. Januar 2021 in Kraft.

Das Landratsamt Landsberg am Lech hat als Rechtsaufsichtsbehörde die Satzung der Stadt Landsberg am Lech mit Schreiben vom 08.02.2021 rechtsaufsichtlich genehmigt.

Die Haushaltssatzungen der Vereinigten Stipendienstiftung und der Hubert-von-Herkomerstiftung enthalten keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. Die rechtsaufsichtliche Würdigung des Landratsamtes Landsberg am Lech erfolgte mit Schreiben vom 08.02.2021

Die o.g. Haushaltssatzungen liegen zusammen mit den Haushaltsplänen gem. Art. 65 Abs. 3 i. V. mit Art. 26 Abs. 2 der Gemeindeordnung, sowie § 4 Satz 1 der Bekanntmachungsverordnung während des ganzen Jahres innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden im Verwaltungsgebäude der Stadtverwaltung Landsberg am Lech, Katharinenstr. 1, Zimmer 1.04 (1.Stock) öffentlich zur Einsicht aus.


Landsberg am Lech, den 15.02.2021

Stadt Landsberg am Lech

Doris Baumgartl
Oberbürgermeisterin