Lechwehr

Amtliche Bekanntmachung über die Auflegung der Jahresbeschlüsse 2018 des Städt. Spitalgutes Landsberg am Lech

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung den Jahresabschluss 2018 festgestellt:

JahresabschlussStR-Sitzung amBilanzsummeGewinn/Verlust
2018 20.05.2020 2.310.409,57 € 147.706,25 €


 Gemäß der o.g. Sitzung des Stadtrates vom 20.05.2020 wurde über die Verwendung des ausgewiesenen Jahresüberschuss 2019 in Höhe von 147.706,25 EUR wie folgt beschlossen.
47.197,10 EUR sind der allgemeinen Rücklage des Städt. Spitalgutes zuzuführen, 100.000,00 EUR gehen in das Sondervermögen Heilig-Geist-Spital-Stiftung über.

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

„Wir haben die Jahresabschlüsse jeweils bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung und der Lageberichte des Eigenbetriebs Spitalgut der Stadt Landsberg am Lech für die Wirtschaftsjahre 01.01.2018 bis 31.12.2018 geprüft.

Durch Art 107 Abs. 3 Satz 2 GO wurde der Prüfungsgegenstand erweitert. Die Prüfung erstreckt sich daher auch auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes i.S. von § 53 Abs. 1 Nr. 2 HGrG. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den Bestimmungen der Betriebssatzung und die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes liegen in der Verantwortung der Werkleitung des Eigenbetriebes.

Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfungen eine Beurteilung über die Jahresabschlüsse unter Einbeziehung der Buchführung und über die Lageberichte sowie über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfungen entsprechend § 317 HGB und Art. 107 Abs. 3 Satz 2 GO unter Beachtung der KommPrV und der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung vorgenommen. Danach sind die Prüfungen so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes Anlass zu Beanstandungen geben. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebs sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt.

Im Rahmen der Prüfungen werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfungen umfassen die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Werkleitung des Eigenbetriebes sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung der Jahresabschlüsse und der Lageberichte.


Die Prüfungen der wirtschaftlichen Verhältnisse haben wir darüber hinaus entsprechend den vom IDW festgestellten Grundsätzen zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse gemäß § 53 HGrG vorgenommen. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfungen eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bilden.

Vor dem Hintergrund der auf dieser Grundlage gewonnenen Erkenntnisse bestätigen wir nach § 7 Abs.4 Nr. 2 und 3 KommPrV:

Die Buchführung und der Jahresabschluss 2018 entsprechen nach unserer pflichtgemäßen Prüfung den Rechtsvorschriften und der Betriebssatzung. Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Die Lageberichte stehen im Einklang mit den Jahresabschlüssen, vermitteln insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Unternehmens und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Die wirtschaftlichen Verhältnisse wurden geprüft; sie geben keinen Anlass zu Beanstandungen.

Die Jahresabschlüsse und die Lagerichte liegen in der Zeit vom

27.07.2020 bis 31.07.2020

im Verwaltungsgebäude der Stadtverwaltung Landsberg am Lech, Katharinenstr. 1, Zimmer 1.09 (1. Stock) während der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich zur Einsicht auf.


Landsberg am Lech, 22.07.2020

 

Stadt Landsberg am Lech

 


                            

Bernhard Tobisch                        Doris Baumgartl
Leiter des Spitalgutes                  Oberbürgermeisterin