Lechwehr

Amtliche Bekanntmachung über die Ehrensatzung

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 10.04.2019 die Ehrungssatzung beschlossen.

Die Satzung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Mit Inkraftreten dieser Satzung treten die folgenden Richtlinien und Satzungen
- Kunst- und Kulturfördersatzung (KuKFördS)
- Sportehrungsrichtlinien
- Richtlinien der Stadt Landsberg über die Ehrung von Verdiensten auf dem Gebiet
  ehrenamtlicher Tätigkeit im sozialen und kulturen Bereich
- Satzung über die Verleihung der Bürgermedaille der Stadt Landsberg am Lech
- Satzung über die Verleihung des Ehrenringes der Stadt Landsberg am Lech
in der jeweils aktuellen Fassung außer Kraft.

Gemäß Art. 26 Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) erfolgt die Auslegung der o.g. Satzung im Verwaltungsgebäude Katharinenstraße 1 Zimmer 2.11 (2.Stock), in der Zeit vom 16.04.2019 bis einschließlich 05.05.2019 während der allgemeinen Geschäftsstunden. Die Satzung kann im Übrigen auf der Homepage der Stadt Landsberg am Lech - www.landsberg.de - eingesehen werden.

Landsberg am Lech, 12.04.2019
Stadt Landsberg am Lech
Mathias Neuner
Oberbürgermeister