Lechwehr

Amtliche Bekanntmachung über die Regelung des Faschingstreibens am „Lumpigen Donnerstag“ (Faschingsverordnung)

1. Diese Verordnung wurde vom Stadtrat am 28.07.2021 beschlossen.

2.  Die Verordnung wird gemäß Art. 51 Abs. 1 Landesstraf- und Verordnungsgesetz, Art. 26 Gemeindeordnung, § 1 Bekanntmachungsverordnung und § 37 der Geschäftsordnung des Stadtrates durch Niederlegung in der Stadtverwaltung Landsberg am Lech, Am Englischen Garten 2, 1. Stock, Zimmer Nr. 1.01 amtlich bekannt gemacht. Sie kann vom 09.08.2021 bis zum 10.09.2021 nach Terminvereinbarung eingesehen werden.

3.  Die Verordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Landsberg am Lech, 03.08.2021

Doris Baumgartl

Oberbürgermeisterin