Lechwehr

Amtliche Bekanntmachung über die Satzung über das besondere Vorkaufsrecht der Stadt Landsberg am Lech

Satzung über das besondere Vorkaufsrecht der Stadt Landsberg am Lech für den Bereich „Uniper – Am Ziegelanger (Vorkaufsrechtssatzung) nach § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB)


Der Landsberger Stadtrat hat in seiner Sitzung am 26. August 2020 die Satzung über das be-sondere Vorkaufsrecht der Stadt Landsberg am Lech für den Bereich „Uniper – Am Ziege-langer“ nach § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB (Vorkaufsrechtssatzung) beschlossen. Der Be-schluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht (§ 25 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 16 Abs. 2 BauGB).

Zielsetzung
Die Stadt Landsberg am Lech beabsichtigt, im Satzungsgebiet bestimmte städtebauliche Maßnahmen durchzuführen bzw. bauleitplanerisch durch Änderung des Flächennutzungs-plans und Aufstellung eines Bebauungsplans zu entwickeln. Zielsetzung ist insbesondere die Schaffung von Wohnflächen zur Deckung des Wohnbedarfs von Bevölkerungsgruppen mit besonderen Wohnraumversorgungsproblemen, preisgedämpftes Wohnen, Mehrgeneratio-nenwohnen, sowie Gemeinbedarfseinrichtungen, u.a. für die Pflege jeweils nebst Erschlie-ßungsflächen hierfür.

Anwendungsbereich
Der Anwendungsbereich der Satzung erstreckt sich auf das im Osten der Stadt liegende 22.284 m² große Grundstück mit der Flur Nr. 2013/1, Gemarkung Landsberg. Der Anwen-dungsbereich wird wie folgt begrenzt:

-Im Norden durch die Straße „Am Ziegelanger“.
-Im Osten durch den Feldweg Flur Nr. 2015, Gemarkung Landsberg.
-Im Süden durch die Nordgrenzen der Flur Nrn. 2014, 2014/2, beide Gemarkung Landsberg.
-Im Westen durch die „Johann-Schmidt-Straße“.

Die Satzung tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Einsichtnahme / Niederlegung
Gemäß Art. 26 Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in Verbindung mit § 37 der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Großen Kreisstadt Landsberg am Lech wird die Vorkaufsrechtssatzung mit Begründung in der Zeit vom

28. August 2020 bis einschließlich 28. September 2020
in der Stadtverwaltung Landsberg am Lech, 2. Stock, Zimmer 2.11
Katharinenstraße 1, 86899 Landsberg am Lech

zur Einsichtnahme niedergelegt und kann während der Öffnungszeiten von jedermann einge-sehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.

Auch nach Ablauf der Auslegungsfrist wird die Satzung in der Stadtverwaltung bereitgehalten. Das Zimmer 2.11 ist mit Hilfe eines Aufzugs erreichbar.

Zudem kann die Satzung auch auf der Homepage der Stadt Landsberg am Lech unter dem Link https://www.landsberg.de/rathaus/stadtverwaltung/stadtrecht-online/bauwesen-werbung-planung/  eingesehen werden.

Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie und der damit verbundenen teilweisen Schlie-ßung der Stadtverwaltung für den Publikumsverkehr (Verwaltung ist von Montag bis Freitag aktuell nur von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr geöffnet), werden auch telefonische Terminvereinba-rungen unter der Telefonnummer 0 81 91 / 1 28 - 2 06 angeboten. Damit kann den Infektionsschutzkriterien entsprochen werden.


Landsberg am Lech, 27. August 2020
STADT LANDSBERG AM LECH

 

 


Doris Baumgartl
Oberbürgermeisterin