Lechwehr

Amtliche Bekanntmachung über Widerspruchsrechte nach dem Bundesmeldegesetz

Amtliche Bekanntmachung der Großen Kreisstadt Landsberg am Lech

Widerspruchsrechte nach dem Bundesmeldegesetz


Die Bekanntmachung zu den Widerspruchsrechten aus den §§ 36 Datenübermittlung an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr, 42 Datenübermittlung an öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften und 50 Melderegisterauskunft in besonderen Fällen des Bundesmeldegesetzes (BMG) ist im Bürgerbüro der Stadt Landsberg am Lech zur Einsichtnahme niedergelegt sowie am Verwaltungsgebäude öffentlich angeschlagen. Widerspruch kann schriftlich, elektronisch über das Bürgerservice Portal (www.landsberg.de) oder mündlich zur Niederschrift im Bürgerbüro eingelegt werden, er bedarf keiner Begründung, ist von keinen Voraussetzungen abhängig und gilt solange, bis er durch eine gegenteilige Erklärung widerrufen wird.


Landsberg am Lech, den 18.10.2019

Neuner
Oberbürgermeister