Amtliche Bekanntmachung zum Bebauungsplanentwurf "Saarburgstraße, 1. Änderung"
Bebauungsplanentwurf „Saarburgstraße, 1. Änderung“
- Aufstellungsbeschluss (§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch –BauGB-)
- Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 2 BauGB)
Die Mitglieder des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses des Landsberger Stadtrates haben in ihrer Sitzung am 28. Mai 2014 die Aufstellung des Bebauungsplans „Saarburgstraße, 1. Änderung“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB beschlossen (Bebauungsplan der Innenentwicklung). Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht (Aufstellungsbeschluss). Inzwischen wurde ein Bauleitplanentwurf angefertigt, der nach entsprechender Beratung in der Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses am 29. Mai 2019 einem Billigungs- und Auslegungsbeschluss zugeführt wurde. Mit der Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB wird das Bauleitplanverfahren nun fortgesetzt.
Örtliche Lage
Der zu überplanende Bereich liegt ca. 70 m südlich der Katharinenstraße (Katharinenberg) und hat eine Größe von ca. 0,25 ha. Er umfasst das Grundstück Saarburgstraße 7, 86899 Landsberg am Lech, Flur Nr. 2653/28, Gemarkung Landsberg, sowie eine Teilfläche der Saarburgstraße mit der Flur Nr. 2653/39, Gemarkung Landsberg. Der zu überplanende Bereich erstreckt sich auf eine im nordöstlichen Bereich gelegene Teilfläche des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Saarburgstraße“. Der Bebauungsplan „Saarburgstraße, 1. Änderung“ ersetzt den Bebauungsplan „Saarburgstraße“ im Bereich des vorgesehenen Plangebiets.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs grenzt im Norden an eine Gaststätte (Katharinenstraße 53), sowie an das Einfamilienhaus (Katharinenstraße 53 1/3, 86899 Landsberg am Lech). Im Osten schließt sich eine steil abfallende Hangkante bzw. ein Grundstück auf dem sich ein Funkmast der Telekom befindet an (Flur Nr. 2653/37, Gemarkung Landsberg). Im Süden befindet sich die Saarburgstraße bzw. ein Supermarkt mit Kundenparkplatz. Im Westen grenzt das Plangebiet an das Gebäude Saarburgstraße 5, 86899 Landsberg am Lech, Flur Nr. 2653/7, Gemarkung Landsberg, mit einer gemischt gewerblichen Nutzung.
Planungsanlass
Die gegenständliche Planung hat die Konversion einer zentral im Stadtgebiet von Landsberg am Lech gelegenen Fläche als Ziel. Der langjährige Leerstand gewerblicher Flächen soll in eine gemischt genutzte, urbane Bebauung weiterentwickelt werden. Der Geltungsbereich ist in den aktuellen Bauleitplänen als Sondergebiet (für Feuerwehr und Einkaufszentrum) ausgewiesen und soll in ein urbanes Gebiet (MU) gemäß § 6a Baunutzungsverordnung umgewandelt werden.
Ziel
Es wird beabsichtigt, auf dem Plangrundstück das alte, stark sanierungsbedürftige Gebäude abzubrechen und durch ein neues Gebäude mit gemischter Nutzung (Wohnungen / Gewerbe / Büros / Verwaltung / soziale Einrichtung – Lebenshilfe) mit Tiefgarage zu ersetzen. Da diese Nutzungen nicht den Festsetzungen des aktuellen Bebauungsplans entsprechen, ist ein Änderungsverfahren durchzuführen.
Bebauungsplan der Innenentwicklung
Der Bebauungsplan „Saarburgstraße, 1. Änderung“ wird im Verfahren gemäß § 13a BauGB abgewickelt (Bebauungsplan der Innenentwicklung). Der Anwendungsbereich für die Aufstellung eines Bebauungsplans im Sinne des § 13a BauGB wird vom Gesetz auf bestimmte Fälle eingegrenzt. Die vorliegende Entwicklungsmaßnahme trägt durch die Wiedernutzbarmachung von brachliegenden Flächen / Gebäuden und durch die entsprechende Nachverdichtung mit einhergehender Ordnung des ruhenden Verkehrs in Form einer Tiefgarage dazu bei, eine zusätzliche Inanspruchnahme von Flächen zu vermeiden.
Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend (§ 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). Demnach kann von der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (§§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB) abgesehen werden. Das Auslegungsverfahren wird -wie hier- mit der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Des Weiteren wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 und § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Der Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung anzupassen.
Öffentlichkeitsbeteiligung
Aufgrund der COVID-19-Pandemie ist die Stadtverwaltung aktuell für den Publikumsverkehr nur eingeschränkt geöffnet (Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr), was Auswirkungen auf die in § 3 Abs. 2 BauGB vorgeschriebene Abwicklung der Öffentlichkeitsbeteiligung hat.
Der Bebauungsplanentwurf mit Begründung hängt in der Zeit vom 20. September 2021 bis einschließlich 22. Oktober 2021 in der Stadtverwaltung Landsberg am Lech, Katharinenstraße 1, 86899 Landsberg am Lech, in einem Schaukasten bzw. an Ständerwänden rechts neben dem Haupteingang während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Die gesamten Unterlagen liegen ferner in diesem Zeitraum während der Dienststunden im Bauordnungsamt der Stadtverwaltung Landsberg am Lech, Katharinenstraße 1, 86899 Landsberg am Lech, 1. Obergeschoss, Zimmer 1.23, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Der Auslegungsraum im Eingangsbereich verfügt über einen barrierefreien Zugang. Das Zimmer 1.23 ist auch mit Hilfe eines Aufzuges erreichbar.
Die Unterlagen zum Bauleitplanverfahren sind auf der Grundlage von § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 1 Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie i.V.m. § 27a Verwaltungsverfahrensgesetz auch auf der Internetseite der Stadt Landsberg am Lech unter folgender der Adresse zu finden:
https://www.landsberg.de/rathaus/aktuelles/aktuelle-bebauungsplaene/
Während der vorgenannten Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf abgeben. Diese können zum Beispiel schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Darüber hinaus können die Stellungnahmen auch per Post (Stadt Landsberg am Lech, Bauordnungsamt, Katharinenstraße 1, 86899 Landsberg am Lech) oder E-Mail (claus.mueller[at]landsberg[dot]de) eingereicht werden. Aufgrund der aktuellen Situation durch die COVID-19-Pandemie wird bei der Aufnahme einer Stellungnahme zur Niederschrift um vorherige telefonische oder elektronische Terminvereinbarung unter der Nummer 0 81 91/1 28-2 40 bzw. per E-Mail unter claus.mueller[at]landsberg[dot]de gebeten. Alle Stellungnahmen werden nach Auswertung und Überprüfung dem zuständigen Gremium zur Entscheidung vorgelegt (Abwägung).
Hinweis
Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Landsberg am Lech deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 6 Sätze 1 und 2 BauGB).
Landsberg am Lech, 09. September 2021
STADT LANDSBERG AM LECH
Doris Baumgartl
Oberbürgermeisterin