Amtliche Bekanntmachung zum Bebauungsplanverfahren mit Grünordnung "Frauenwald V"
Bebauungsplanverfahren mit Grünordnung „Frauenwald V“ einschließlich
der 82. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Landsberg am Lech;
- frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
- Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses nach § 2 Abs. 1 BauGB
Der Stadtrat der Stadt Landsberg am Lech hat in seiner Sitzung am 11. November 2020 die Aufstellung des Bebauungsplans mit Grünordnung „Frauenwald V“ sowie die damit verbundene Einleitung zur 82. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen.
Aufstellungsbeschluss
Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Frauenwald V“ sowie der Beschluss zur 82. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Landsberg am Lech werden hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Geltungsbereich
Das zu überplanende Gebiet liegt im Nordwesten der Stadt Landsberg am Lech, am Südrand des Gewerbestandortes „Frauenwald“. Der Geltungsbereich umfasst ein Areal von ca. 18,42 ha und erstreckt sich auf eine Teilfläche des städtischen Grundstücks mit den Flur Nr. 1461/112, Gemarkung Landsberg. Das Areal grenzt im Westen an den „Gewerbe- und Industriepark Frauenwald IV“ mit einem Logistikzentrum und im Osten an die Celsiusstraße. Im Norden wird der Bereich durch die Franz-Kollmann-Straße bzw. Fahrenheitstraße und im Süden durch die Siegfried-Meister-Straße (früher Iglinger Straße) begrenzt.
Planungsrechtliche Ausgangslage
Die Erweiterungsfläche liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Frauenwald III“. Der Bebauungsplan setzt für das betroffene Areal Flächen für Wald mit Festsetzungen der nachfolgenden Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen, Grünflächen mit Freiflächengestaltung und zum Abbruch vorgesehene Bestandsgebäude fest. Mit Rechtskraft des Bebauungsplans wird der Bebauungsplan „Frauenwald III“ im Bereich des vorgesehenen Plangebiets ersetzt.
Bereits im Zuge der 38. Änderung des Flächennutzungsplans wurde der verbleibende Bereich zwischen „Frauenwald I und II“ sowie „Frauenwald IV“ in einer Größenordnung von ca. 10,6 ha städtebaulich in die Gesamtfläche des Gewerbe- und Industrieparks als eingeschränktes Gewerbegebiet eingebunden.
Da sich gegenüber der 38. Änderung des Flächennutzungsplans der Geltungsbereich verändert, Flächen für den Naturschutz und die Landschaftspflege aufgenommen werden und werthaltige Ersatzmaßnahmen für überplante Waldflächen vorgesehen sind, ist auch eine erneute Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.
Anlass der Planung
Ein an der Franz-Kollmann-Straße im Landsberger Frauenwald ansässiges Logistikzentrum beabsichtigt den bestehenden Standort zu erweitern. Darüber hinaus ist ein Bedarf an kleinteiligen Gewerbeflächen zu verzeichnen. Die aktuell bestehende planungsrechtliche Situation im Bereich zwischen der Fahrenheitstraße, der Celsiusstraße und der Siegfried-Meister-Straße lässt die Umsetzung nicht zu. Um ein differenziertes Angebot an weiteren Gewerbeflächen zu schaffen und dabei eine städtebaulich und nachhaltige Entwicklung zu gewährleisten, ist daher die Durchführung eines Bebauungsplanverfahrens verbunden mit der Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich. Dabei sind gemäß § 1 Abs. 5 BauGB die sozialen und wirtschaftlichen Belange insbesondere mit den standortangemessenen umweltschützenden Anforderungen in Einklang zu bringen.
Planungsziele
Mit der gegenständlichen Planung werden u.a. folgende städtebaulichen Ziele angestrebt:
- Stärkung des Wirtschaftsstandortes Landsberg am Lech unter Berücksichtigung einer nachhaltigen Entwicklung
- Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen
- Umstrukturierung und Aufwertung des Plangebietes unter Berücksichtigung einer nachhaltigen Innenentwicklung, sowie die Weiterentwicklung bestehender Betriebe
- Flächensparende Entwicklung von Gewerbegebieten
- Minimierung von verkehrlichen Erschließungsflächen
- Schaffung eines differenzierten Angebots an Gewerbeflächen
- Schaffung einer qualitätsvollen, differenzierten baulichen und freiraumplanerischen Struktur unter Berücksichtigung folgender Punkte:
Stadträumlich angemessene Höhenentwicklung von Gebäuden
Erhalt von Flächen für Naturschutz und Landschaftspflege
Schaffung werthaltiger Ersatzmaßnahmen für überplante Waldflächen
Entwicklung einer nachhaltigen Nachnutzung von Teilbereichen, in denen die Gebäude der ehemaligen Nitrocellulosefabrik untergebracht sind, insbesondere für Kunst und Kultur aller Sparten
Beachtung der Belange des Immissionsschutzes
Ökologisch nachhaltige und klimafreundliche Entwicklung und Energieversorgung
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB hängen vorgenannte Bauleitplanentwürfe mit den zeichnerischen und textlichen Teilen, den Begründungen sowie den Umweltberichten, einem schalltechnischen Gutachten und einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) in der Zeit vom 07. Oktober 2021 bis einschließlich 12. November 2021 in der Stadtverwaltung Landsberg am Lech, Katharinenstraße 1, 86899 Landsberg am Lech, Erdgeschoss, im Vorraum zum Bürgerbüro, an Ständerwänden während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Die gesamten Unterlagen liegen ferner in diesem Zeitraum während der Dienststunden im Bauordnungsamt der Stadtverwaltung Landsberg am Lech, Katharinenstraße 1, 1. Obergeschoss, Zimmer 1.23, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Der Vorraum zum Bürgerbüro als auch der Auslegungsraum im Bauordnungsamt sind mit Hilfe eines Aufzuges behindertengerecht erreichbar.
Aufgrund der COVID-19-Pandemie ist die Stadtverwaltung aktuell für den Publikumsverkehr nur eingeschränkt geöffnet (Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr), was Auswirkungen auf die vorgeschriebene Abwicklung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung hat. Die Unterlagen zu den beiden Bauleitplanverfahren sind daher auf der Grundlage von § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 1 Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie i.V.m. § 27a Verwaltungsverfahrensgesetz auch auf der Internetseite der Stadt Landsberg am Lech unter folgender der Adresse zu finden:
https://www.landsberg.de/rathaus/aktuelles/aktuelle-bebauungsplaene/
Während der vorgenannten Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen zu den Bauleitplanverfahren abgeben. Diese können zum Beispiel schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Darüber hinaus können die Stellungnahmen auch per Post (Stadt Landsberg am Lech, Bauordnungsamt, Katharinenstraße 1, 86899 Landsberg am Lech) oder E-Mail (claus.mueller[at]landsberg[dot]de) eingereicht werden. Aufgrund der aktuellen Situation durch die COVID-19-Pandemie wird bei der Aufnahme einer Stellungnahme zur Niederschrift um vorherige telefonische oder elektronische Terminvereinbarung unter der Nummer 0 81 91/1 28-2 40 bzw. per E-Mail unter claus.mueller[at]landsberg[dot]de gebeten. Alle Stellungnahmen werden nach Auswertung und Überprüfung dem zuständigen Gremium zur Entscheidung vorgelegt (Abwägung).
Landsberg am Lech, 24. September 2021
STADT LANDSBERG AM LECH
Doris Baumgartl
Oberbürgermeisterin