Lechwehr

Amtliche Bekanntmachung zur Mobilitätssatzung

Mobilitätssatzung
über die Zahl, Größe und Beschaffenheit von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge und Abstellplätze für Fahrräder in der Stadt Landsberg am Lech (Mobilitätssatzung der Stadt Landsberg am Lech)


Der Pandemieausschuss des Landsberger Stadtrats hat in seiner Sitzung am 12. Mai 2021 auf der Grundlage von Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 Bayerische Bauordnung die Mobilitätssatzung der Stadt Landsberg am Lech erlassen. Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Stellplatzsatzung der Stadt Landsberg am Lech vom 20. Juli 2016 außer Kraft.

Die Mobilitätssatzung mit zugehöriger Richtzahlenliste leistet einen wichtigen Beitrag zur Regelung des ruhenden Verkehrs im Landsberger Stadtgebiet. Neben den Anforderungen an Stellplätze für Kraftfahrzeuge sind nun auch Anforderungen für Fahrräder aufgeführt. Zur Sicherung einer qualitätsvollen und nutzerfreundlichen Unterbringung der Fahrzeuge und Fahrräder sind entsprechende Flächengrößen zur Unterbringung enthalten. Darüber hinaus wurden die Ablösebeträge den aktuellen Kostenentwicklungen angepasst.

Auslegung
Die Satzung liegt im Zentralen Verwaltungsgebäude der Stadt Landsberg am Lech, Katharinenstraße 1, 86899 Landsberg am Lech, Bauordnungsamt, Zimmer 1.23 (1. OG), während der allgemeinen Dienststunden zur Einsichtnahme aus. Zudem kann die Satzung auch auf der Homepage der Stadt Landsberg am Lech unter folgendem Link eingesehen werden:

Mobilitätssatzung der Stadt Landsberg + Richtzahlenliste

Vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie und der damit verbundenen aktuellen Schließung der Stadtverwaltung für den Publikumsverkehr, werden Terminvereinbarungen bzw. Auskünfte unter der Telefonnummer 0 81 91 / 1 28 – 2 40, oder elektronisch unter der E-Mail-Adresse claus.mueller[at]landsberg[dot]de angeboten.


Landsberg am Lech, 27. Mai 2021
STADT LANDSBERG AM LECH
In Vertretung

Felix Bredschneijder
3. Bürgermeister