Lechwehr

Amtliche Bekanntmachung zur Stadtsanierung Landsberg am Lech

Stadtsanierung Landsberg am Lech
Bekanntmachung des Einleitungsbeschlusses
„Vorbereitende Untersuchungen Altstadt Landsberg am Lech“


Der Stadtrat der Stadt Landsberg am Lech hat in seiner Sitzung am 27. Oktober 2021 auf der Grundlage von § 140 Nr. 1 i.V.m. § 141 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, vor der förmlichen Festlegung eines Sanierungsgebietes vorbereitende Untersuchungen durchzuführen bzw. durchführen zu lassen, um Beurteilungsunterlagen zu gewinnen über die

  • Notwendigkeit der Sanierung
  • die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge sowie die
  • anzustrebenden allgemeinen Ziele und die Durchführbarkeit der Sanierung im Allgemeinen.
     

Die vorbereitenden Untersuchungen sollen sich auch auf nachteilige Auswirkungen erstrecken, die sich für die von der beabsichtigten Sanierung unmittelbar Betroffenen in ihren persönlichen Lebensumständen im wirtschaftlichen oder sozialen Bereich voraussichtlich ergeben werden.

Der Beschluss über den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen wird hiermit gemäß § 141 Abs. 3 Satz 1 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.

Ausgangslage
In einem Sanierungsgebiet kann im Rahmen einer städtebaulichen Sanierungsmaßnahme ein Bereich aufgewertet und umgestaltet werden, um städtebauliche Missstände zu beheben. Hierfür können dann auch Fördermittel aus der Städtebauförderung unterstützend in Anspruch genommen werden.

Die Stadt Landsberg am Lech hat insgesamt 10 solcher Sanierungsgebiete ausgewiesen, die alle in der historischen Landsberger Altstadt liegen.

Die Städtebauförderung leistet einen erheblichen Beitrag zur städtebaulichen Erneuerung der Landsberger Altstadt. Mit dem Erhalt und der Erneuerung des Stadtzentrums werden Standortfaktoren des lokalen Handels und Gewerbes gestärkt, Lebensraum geschaffen, Barrieren abgebaut und zudem der Flächenverbrauch reduziert. Die Stadt Landsberg am Lech ist bereits seit 1975 in mehreren Programmen der Städtebauförderung mit zahlreichen Erneuerungsmaßnahmen tätig. Die positiven Auswirkungen sind an vielen Stellen in der Altstadt klar sichtbar: Die Sanierung des öffentlichen Raums und öffentlicher Gebäude als auch eine Vielzahl privater Modernisierungsmaßnahmen haben bewirkt, dass Landsberg als lebenswerte und zukunftsfähige Stadt bestehen kann. Allerdings ist die städtebauliche Sanierung ein dynamischer Prozess, der langfristig und fortlaufend überprüft sowie umgesetzt werden muss.

Erfordernis für ein neues Sanierungsgebiet
Sanierungssatzungen, die vor dem 01. Januar 2007 bekannt gemacht worden sind, sind spätestens bis zum 31. Dezember 2021 aufzuheben (§ 235 Abs. 4 BauGB). Dies trifft für die Sanierungsgebiete 1 bis 8 der Landsberger Altstadt zu. Von der Regierung von Oberbayern wurde empfohlen, auch die Sanierungsgebiete 9 und 10, die nach den Bestimmungen des BauGB noch nicht aufzuheben wären, einzubeziehen. Da die städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen aber teilweise noch laufen (z.B. Schlossberg, Entwicklungskonzept nördliche Altstadt, Vorplatz Inselbad) und auch weitere Aufwertungsmaßnahmen anstehen, soll die Landsberger Altstadt weiterhin Sanierungsgebiet bleiben. Der Landsberger Stadtrat hat daher die Verwaltung beauftragt, die bestehenden Sanierungssatzungen 1 bis 10 in Abstimmung mit der Regierung von Oberbayern bis zum 31. Dezember 2023 zu verlängern und laufende Maßnahmen in dieser Zeit abzuschließen bzw. in eine neue Sanierungssatzung zu überführen. Darüber hinaus ist ein Verfahren gemäß § 140 BauGB mit einer entsprechenden vorbereitenden Untersuchung (VU Altstadt) einzuleiten und durchzuführen.

Hinweis
Mit der Bekanntmachung des Beschlusses über den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen finden die §§ 137, 138 und 139 BauGB über die Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen, die Auskunftspflichtig und die Beteiligung und Mitwirkung öffentlicher Aufgabenträger Anwendung. Ab diesem Zeitpunkt ist § 15 BauGB (Zurückstellung von Baugesuchen) auf die Durchführung eines Vorhabens im Sinne des § 29 Abs. 1 BauGB und auf die Beseitigung einer baulichen Anlage entsprechend anzuwenden.

Internet
Diese Bekanntmachung wird auch im Internet auf der Homepage der Stadt Landsberg am Lech unter www.landsberg.de/rathaus/aktuelles/amtliche-bekanntmachungen/ veröffentlicht.


Umgriff des Sanierungsgebietes


Landsberg am Lech, 30. Dezember 2021
STADT LANDSBERG AM LECH

In Vertretung
Felix Bredschneijder
3. Bürgermeister