Lechwehr

Bekannmachung über den Bebauungsplanentwurf „Am Mühlwinkel, 1 Änderung“

Die Mitglieder des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses des Landsberger Stadtrates haben in ihrer Sitzung am 04. Dezember 2013 die Aufstellung des Bebauungsplans „Am Mühlwinkel, 1. Änderung“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB beschlossen (Bebauungspläne der Innenentwicklung). Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht (Aufstellungsbeschluss). Inzwischen wurde ein Bauleitplanentwurf angefertigt, so dass nun die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB erfolgen kann.


Örtliche Lage
Der zu überplanende Bereich liegt am südlichen Ortsrand von Erpfting und hat eine Größe von ca. 1.530 m². Er umfasst die Grundstücke Flur Nr. 77, Nähe Moosstraße und Flur Nr. 78, Am Mühlwinkel 10, beide Gemarkung Erpfting. Der Planbereich liegt innerhalb des Geltungsbereichs des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Am Mühlwinkel“. Der Bebauungsplan „Am Mühlwinkel, 1. Änderung“ ersetzt den Bebauungsplan „Am Mühlwinkel“ im Bereich des vorgesehenen Plangebiets. Unmittelbar östlich grenzt die Moosstraße, im Norden und Nord-Westen die Straße Am Mühlwinkel an.


Planungsanlass
Das ursprüngliche Grundstück Flur Nr. 77 Gemarkung Erpfting wurde nicht wie im rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Am Mühlwinkel“ vorgeschlagen nord-östlich des bestehenden Stadels geteilt. Die Grundstücksteilung erfolgte zunächst mittig durch den Stadel. Dadurch lag das Baufenster in einem unlösbaren Konflikt auf zwei Flur Nummern (Flur Nrn. 77 und 78 beide Gemarkung Erpfting). Vom Grundstückseigentümer des Grundstücks Flur Nr. 77 Gemarkung Erpfting wurde daraufhin die Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Am Mühlwinkel“ beantragt. Durch die Bebauungsplanänderung soll das Baurecht auf den Grundstücken Flur Nrn. 77 und 78 beide Gemarkung Erpfting neu geregelt werden. Inzwischen erfolgte eine Neuvermessung des Grundstücks Flur Nr. 77 Gemarkung Erpfting. Die neue Grundstücksgrenze liegt nun 1,00 m südlich des bestehenden Stadels.


Bebauungsplan zur Innenentwicklung
Der Bebauungsplan „Am Mühlwinkel, 1. Änderung“ wird im Verfahren gemäß § 13a BauGB abgewickelt (Bebauungspläne der Innenentwicklung). Der Anwendungsbereich für die Aufstellung eines Bebauungsplans im Sinne des § 13a BauGB wird vom Gesetz auf bestimmte Fälle eingegrenzt, die vorliegend gegeben sind:

Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend (§ 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). Demnach kann von der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (§§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB) abgesehen werden. Das Auslegungsverfahren wird -wie hier- mit der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Des Weiteren wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen.


Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Bebauungsplanentwurf mit Begründung hängt in der Zeit vom 23. September 2019 bis einschließlich 25. Oktober 2019 in der Stadtverwaltung Landsberg am Lech, Katharinenstraße 1, 86899 Landsberg am Lech in einem Schaukasten bzw. an Ständerwänden rechts neben dem Haupteingang während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Die gesamten Unterlagen liegen ferner in diesem Zeitraum während der Dienststunden im Bauordnungsamt der Stadtverwaltung Landsberg am Lech, Katharinenstraße 1, 86899 Landsberg am Lech, 1. OG, Zimmer 1.23 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Der Auslegungsraum im Eingangsbereich verfügt über einen barrierefreien Zugang. Das Zimmer 1.23 ist auch mit Hilfe eines Aufzuges erreichbar. Die Unterlagen zum Bauleitplanverfahren sind auch in Internet unter der Adresse https://www.landsberg.de/rathaus/aktuelles/amtliche-bekanntmachungen/ zu finden (§ 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB).

Während der vorgenannten Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf abgeben. Diese können zum Beispiel schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Landsberg am Lech, Bauordnungsamt, Katharinenstraße 1, 86899 Landsberg am Lech) oder E-Mail (claus.mueller[at]landsberg[dot]de) eingereicht werden. Die Stellungnahmen werden nach Auswertung und Überprüfung dem zuständigen Gremium zur Entscheidung vorgelegt (Abwägung).


Hinweis
Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Landsberg am Lech deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 6 Sätze 1 und 2 BauGB).

 

Landsberg am Lech, 10. September 2019
STADT LANDSBERG AM LECH

Mathias Neuner
Oberbürgermeister